Listenhunde in Baden-Württemberg
Welche Rassen in Baden-Württemberg auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Baden-Württemberg
Für diese Rassen gelten in Baden-Württemberg besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Gefährlichkeit wird vermutet, Verhaltensprüfung kann das widerlegen
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Gefährlich nur nach amtlicher Feststellung im Einzelfall
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Kreuzungen dieser Rassen
Das gilt in Baden-Württemberg
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen der drei vermuteten Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten ebenfalls als Kampfhund (widerlegbar). Kreuzungen der neun weiteren Rassen nur bei festgestellter gesteigerter Aggressivität.
- Wesenstest
- Bei den drei Rassen kann die Kampfhundeigenschaft durch eine Verhaltensprüfung (Tierarzt und Polizeihundeführer) widerlegt werden; danach entfällt die Maulkorbpflicht. Die neun weiteren Rassen gelten nur nach Prüfung und amtlicher Feststellung als Kampfhund.
- Erlaubnis
- Ja. Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Voraussetzung u. a. ein berechtigtes Interesse.
- Sachkunde
- Ja, Erlaubnisvoraussetzung. Nachweis laut Verwaltungsvorschrift durch theoretische und praktische Prüfung; gilt nur für den Hund, mit dem geprüft wurde.
- Für alle Hundehalter
- Das Landesrecht regelt nur Kampfhunde und gefährliche Hunde; ein Hundeführerschein für alle Hunde ist dort nicht vorgesehen. Sachkunde ist Voraussetzung der Erlaubnis für Kampfhunde.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Zuverlässigkeit ist Erlaubnisvoraussetzung, Führungszeugnis ist vorzulegen. Minderjährige gelten in der Regel als nicht zuverlässig; Personen, denen der Hund zum Führen überlassen wird, müssen volljährig sein.
- Haftpflicht
- Erlaubnis in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig; Mindestdeckung: unbekannt, online keine Informationen gefunden. Das Landesrecht regelt nur gefährliche Hunde; eine Pflicht für alle Hunde ist dort nicht vorgesehen.
- Leine
- Kampfhunde, gefährliche Hunde sowie Hunde aller zwölf genannten Rassen sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine zu führen, mit gekennzeichnetem Halsband.
- Maulkorb
- Kampfhunde über sechs Monate und gefährliche Hunde tragen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb; entfällt nach bestandener Verhaltensprüfung.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb. Auf Gehwegen kurze Leine, bei Menschen oder Tieren in der Nähe höchstens 2 m. Besondere Verbote für Spielplätze, Schulen oder Verkehrsmittel nennt das Landesrecht nicht.
- Wer den Hund führen darf
- Nur volljährige, körperlich geeignete und sachkundige Personen mit der Zuverlässigkeit des Halters, nicht unter erkennbarem Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss. Hund einzeln führen, beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Bescheinigung dabeihaben.
- Melden
- Unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzeigen: Abgabe (mit Name und Anschrift des neuen Halters), Abhandenkommen und Umzug, beim Umzug der alten und der neuen Behörde. Meldepflicht bei Tod oder Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Ohne Wohnsitz in BW oder bei Aufenthalt bis drei Monate ist keine Erlaubnis nötig, Leine und Maulkorb gelten aber auch im Urlaubs- und Durchreiseverkehr. Bei Zuzug Erlaubnis nötig; Prüfungen anderer Länder können anerkannt werden.
- Kennzeichnung am Hund
- Am Halsband muss unabhängig vom Alter eine Kennzeichnung sein, über die der Halter ermittelt werden kann. Gefährliche Hunde zusätzlich dauerhaft gekennzeichnet (Mikrochip oder lesbare Tätowierung).
- Chip und Register
- Dauerhafte, unveränderliche Kennzeichnung (Mikrochip nach ISO oder lesbare Tätowierung) ist Erlaubnisvoraussetzung. Register und Chippflicht für alle Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden und sind dauerhaft unfruchtbar zu machen (Nachweis an Behörde). Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität für diese Hunde nicht erlaubt. Handel: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Steuer
- Laut Landesportal (Seite der Stadt Heidelberg) kann die Wohnortgemeinde für bestimmte Rassen, etwa Kampfhunde, eine erhöhte Hundesteuer erheben.
- Hinweise
- Baden-Württemberg unterscheidet Kampfhunde (Rasse) und gefährliche Hunde (Verhalten, z. B. Beißvorfälle). Die Erlaubnis bzw. Bescheinigung ist beim Führen als beglaubigte Kopie mitzuführen.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Baden-Württemberg
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Baden-Württemberg als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Baden-Württemberg automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Bei den drei Rassen kann die Kampfhundeigenschaft durch eine Verhaltensprüfung (Tierarzt und Polizeihundeführer) widerlegt werden; danach entfällt die Maulkorbpflicht.
Brauche ich in Baden-Württemberg eine Haftpflichtversicherung?
Erlaubnis in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig; Mindestdeckung: unbekannt, online keine Informationen gefunden. Das Landesrecht regelt nur gefährliche Hunde; eine Pflicht für alle Hunde ist dort nicht vorgesehen.
Quellen und Methodik
- 📚Innenministerium BW: Gefährliche Hunde Zur Quelle ↗
- 📚Innenministerium BW: Kampfhundeverordnung (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚Innenministerium BW: Verwaltungsvorschrift VwVgH (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚Gemeinde Eimeldingen: Polizeiverordnung BW gefährliche Hunde (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Bretten: Kampfhunde, allgemeine Hinweise (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Heidelberg (service-bw): Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
