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Listenhunde in Baden-Württemberg

Welche Rassen in Baden-Württemberg auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.

📜 Aus Gesetz und Behördenseiten🔄 Geprüft am 23.10.2026🔒 Ohne Anmeldung

1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Baden-Württemberg

Für diese Rassen gelten in Baden-Württemberg besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.

Liste 1 · 3 Rassen

Gefährlichkeit wird vermutet, Verhaltensprüfung kann das widerlegen

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden

Liste 2 · 9 Rassen

Gefährlich nur nach amtlicher Feststellung im Einzelfall

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Kreuzungen dieser Rassen

Das gilt in Baden-Württemberg

Kreuzungen und Mischlinge
Kreuzungen der drei vermuteten Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten ebenfalls als Kampfhund (widerlegbar). Kreuzungen der neun weiteren Rassen nur bei festgestellter gesteigerter Aggressivität.
Wesenstest
Bei den drei Rassen kann die Kampfhundeigenschaft durch eine Verhaltensprüfung (Tierarzt und Polizeihundeführer) widerlegt werden; danach entfällt die Maulkorbpflicht. Die neun weiteren Rassen gelten nur nach Prüfung und amtlicher Feststellung als Kampfhund.
Erlaubnis
Ja. Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Voraussetzung u. a. ein berechtigtes Interesse.
Sachkunde
Ja, Erlaubnisvoraussetzung. Nachweis laut Verwaltungsvorschrift durch theoretische und praktische Prüfung; gilt nur für den Hund, mit dem geprüft wurde.
Für alle Hundehalter
Das Landesrecht regelt nur Kampfhunde und gefährliche Hunde; ein Hundeführerschein für alle Hunde ist dort nicht vorgesehen. Sachkunde ist Voraussetzung der Erlaubnis für Kampfhunde.
Zuverlässigkeit und Alter
Zuverlässigkeit ist Erlaubnisvoraussetzung, Führungszeugnis ist vorzulegen. Minderjährige gelten in der Regel als nicht zuverlässig; Personen, denen der Hund zum Führen überlassen wird, müssen volljährig sein.
Haftpflicht
Erlaubnis in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig; Mindestdeckung: unbekannt, online keine Informationen gefunden. Das Landesrecht regelt nur gefährliche Hunde; eine Pflicht für alle Hunde ist dort nicht vorgesehen.
Leine
Kampfhunde, gefährliche Hunde sowie Hunde aller zwölf genannten Rassen sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine zu führen, mit gekennzeichnetem Halsband.
Maulkorb
Kampfhunde über sechs Monate und gefährliche Hunde tragen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb; entfällt nach bestandener Verhaltensprüfung.
Unterwegs und verbotene Orte
Außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb. Auf Gehwegen kurze Leine, bei Menschen oder Tieren in der Nähe höchstens 2 m. Besondere Verbote für Spielplätze, Schulen oder Verkehrsmittel nennt das Landesrecht nicht.
Wer den Hund führen darf
Nur volljährige, körperlich geeignete und sachkundige Personen mit der Zuverlässigkeit des Halters, nicht unter erkennbarem Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss. Hund einzeln führen, beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Bescheinigung dabeihaben.
Melden
Unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzeigen: Abgabe (mit Name und Anschrift des neuen Halters), Abhandenkommen und Umzug, beim Umzug der alten und der neuen Behörde. Meldepflicht bei Tod oder Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Zuzug, Urlaub und Besuch
Ohne Wohnsitz in BW oder bei Aufenthalt bis drei Monate ist keine Erlaubnis nötig, Leine und Maulkorb gelten aber auch im Urlaubs- und Durchreiseverkehr. Bei Zuzug Erlaubnis nötig; Prüfungen anderer Länder können anerkannt werden.
Kennzeichnung am Hund
Am Halsband muss unabhängig vom Alter eine Kennzeichnung sein, über die der Halter ermittelt werden kann. Gefährliche Hunde zusätzlich dauerhaft gekennzeichnet (Mikrochip oder lesbare Tätowierung).
Chip und Register
Dauerhafte, unveränderliche Kennzeichnung (Mikrochip nach ISO oder lesbare Tätowierung) ist Erlaubnisvoraussetzung. Register und Chippflicht für alle Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Verbote
Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden und sind dauerhaft unfruchtbar zu machen (Nachweis an Behörde). Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität für diese Hunde nicht erlaubt. Handel: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Steuer
Laut Landesportal (Seite der Stadt Heidelberg) kann die Wohnortgemeinde für bestimmte Rassen, etwa Kampfhunde, eine erhöhte Hundesteuer erheben.
Hinweise
Baden-Württemberg unterscheidet Kampfhunde (Rasse) und gefährliche Hunde (Verhalten, z. B. Beißvorfälle). Die Erlaubnis bzw. Bescheinigung ist beim Führen als beglaubigte Kopie mitzuführen.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

Deutsche Bahn

Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Bundesweit: Einfuhr und Verbringen nach Deutschland verboten. Weitere Rassen sind verboten, wenn das Landesrecht am Haltungsort ihre Gefährlichkeit vermutet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar. Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Gesetz ↗

Hundesteuer in Baden-Württemberg

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Baden-Württemberg als Listenhunde?

Auf der Liste stehen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.

Ist ein Listenhund in Baden-Württemberg automatisch gefährlich?

Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Bei den drei Rassen kann die Kampfhundeigenschaft durch eine Verhaltensprüfung (Tierarzt und Polizeihundeführer) widerlegt werden; danach entfällt die Maulkorbpflicht.

Brauche ich in Baden-Württemberg eine Haftpflichtversicherung?

Erlaubnis in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig; Mindestdeckung: unbekannt, online keine Informationen gefunden. Das Landesrecht regelt nur gefährliche Hunde; eine Pflicht für alle Hunde ist dort nicht vorgesehen.

Quellen und Methodik

Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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