Listenhunde in Kanton Basel-Stadt
Welche Rassen in Kanton Basel-Stadt auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Kanton Basel-Stadt
Für diese Rassen gelten in Kanton Basel-Stadt besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Haltung nur mit Bewilligung
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier (inkl. Miniatur Bullterrier)
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- American Bully
- Pocket Bully
Das gilt in Kanton Basel-Stadt
- Gesetz
- Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz, SG 365.100) und Hundeverordnung (SG 365.110) ↗
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen und Hunde mit entsprechendem Erscheinungsbild sind bewilligungspflichtig. American Bulldog und Cane Corso ohne FCI-Papiere: Begutachtung durch das Veterinäramt.
- Wesenstest
- Junghunde und erwachsene Hunde werden mit einem Verhaltenstest beurteilt.
- Erlaubnis
- Bewilligung vor der Anschaffung; ab 18 Jahren, kein Ersthund, Herkunftsnachweis, kein weiterer Hund im Haushalt. Ohne Bewilligung sofortige Beschlagnahmung.
- Sachkunde
- Kynologische Fachkenntnisse; Erziehungskurse oder Welpenspielstunden als Voraussetzung der Bewilligung.
- Für alle Hundehalter
- Seit 1.4.2025 für Ersthundehaltende: Basiskurs Mensch & Hund mit 8 Praxislektionen, ohne Prüfung, binnen 12 Monaten nach Übernahme. Wer schon Hunde hielt, ist befreit.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Ungetrübter Leumund, Nachweis durch Strafregisterauszug.
- Haftpflicht
- Pflicht für alle Hunde. Bewilligungspflichtige Hunde: mindestens 3 Millionen Franken, besondere Risiken ausdrücklich gedeckt.
- Leine
- Keine generelle Leinenpflicht. Kurze Leine u. a. 22 bis 6 Uhr, in ÖV, Restaurants, belebten Strassen und Märkten; 1. April bis 31. Juli in Wald und Waldnähe.
- Maulkorb
- Keine generelle Maulkorbpflicht; Maulkorb kann als Massnahme bei verhaltensauffälligen Hunden angeordnet werden.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Bewilligungspflichtige Hunde: kein zweiter Hund daneben beim Ausführen. Alle Hunde: kurze Leine in ÖV, Restaurants, auf belebten Strassen, Plätzen und Märkten sowie 22 bis 6 Uhr; verboten auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, in Badeanstalten und Lebensmittelläden. Eigene Maulkorbpflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Wer den Hund führen darf
- Ausführen darf nur, wer die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, also u. a. ab 18 Jahren, mit Fachkenntnissen und ungetrübtem Leumund. Alkoholgrenze: unbekannt, online keine Informationen gefunden. Pflicht zum Mitführen der Bewilligung: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Melden
- Anmeldung beim Veterinäramt spätestens mit 3 Monaten bzw. binnen 10 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug. Verkauf, Wegzug und Tod binnen 10 Tagen abmelden, Halter- und Adresswechsel binnen 10 Tagen an AMICUS. Bissvorfälle melden u. a. Ärzte, Tierärzte, Polizei und Hundeausbildende.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Bei Zuzug mit bewilligungspflichtigem Hund binnen 10 Tagen Haltebewilligung beantragen; Bewilligung des Herkunftskantons kann berücksichtigt werden. Kurz anwesende, gekennzeichnete Hunde bis 6 Wochen pro Jahr steuerfrei. Regeln für Ferien oder Besuch mit solchem Hund: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Kennzeichnung am Hund
- Die obligatorische Registrierungsmarke ist seit 1.4.2025 abgeschafft; freiwillige Hundemarken gibt es bei der Hundekontrolle. Mikrochip ist Pflicht.
- Chip und Register
- Mikrochip mit Registrierung in AMICUS für jeden Hund; für die Bewilligung Voraussetzung.
- Verbote
- Keine Rassenverbote bekannt; der Regierungsrat kann Rassen verbieten (§ 14). Kein zweiter Hund im Haushalt, nicht zusammen mit anderem Hund ausführen. Welpen binnen 10 Tagen melden.
- Steuer
- Hundesteuer pro Jahr: Stadt Basel Fr. 160, Riehen Fr. 150, Bettingen Fr. 120; jeder weitere Hund im Haushalt doppelt.
- Hinweise
- Zuzug: Bewilligung binnen 10 Tagen beantragen. Bearbeitung meist 3 bis 4 Wochen. Strafen nach Übertretungsstrafgesetz, Höhe: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens bzw. Tarif 600: Hunde in Fahrzeugen und an Haltestellen an der Leine, keine Maulkorbpflicht im Tarif. Halber Preis 2. Klasse oder Hunde-Tageskarte; bis 30 cm im Behälter gratis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die SBB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Kanton Basel-Stadt
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Kanton Basel-Stadt als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier (inkl. Miniatur Bullterrier), Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, American Bully, Pocket Bully. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Kanton Basel-Stadt automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Junghunde und erwachsene Hunde werden mit einem Verhaltenstest beurteilt.
Brauche ich in Kanton Basel-Stadt eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für alle Hunde. Bewilligungspflichtige Hunde: mindestens 3 Millionen Franken, besondere Risiken ausdrücklich gedeckt.
Quellen und Methodik
- 📚Kanton Basel-Stadt: Bewilligungspflichtige Hunderassen Zur Quelle ↗
- 📚Kanton Basel-Stadt: Hunde, allgemeine Regeln Zur Quelle ↗
- 📚Hundegesetz Basel-Stadt SG 365.100 (LexFind) Zur Quelle ↗
- 📚Kanton Basel-Stadt: Hundekurse Zur Quelle ↗
- 📚Medienmitteilung Revision Hundeverordnung (14.1.2025) Zur Quelle ↗
- 📚Kanton Basel-Stadt: Merkblatt Hundesteuer 2025/26 Zur Quelle ↗
