Listenhunde in Bayern
Welche Rassen in Bayern auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Bayern
Für diese Rassen gelten in Bayern besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Kategorie 1: Gefährlichkeit wird unwiderlegbar vermutet
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Kategorie 2: Gefährlichkeit wird vermutet, Gutachten kann das widerlegen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Das gilt in Bayern
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen der Kategorie 1 gelten stets als Kampfhund. Kreuzungen der Kategorie 2 (untereinander oder mit anderen Hunden, soweit nicht Kategorie 1) gelten als Kampfhund, bis das Gegenteil nachgewiesen ist.
- Wesenstest
- Kategorie 1: keine Widerlegung. Kategorie 2: Nachweis per Sachverständigengutachten; ohne Beanstandung stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus, dann ist keine Erlaubnis nötig.
- Erlaubnis
- Ja, Erlaubnis der Gemeinde; nur bei berechtigtem Interesse (streng ausgelegt, z. B. Bewachung eines gefährdeten Grundstücks), Zuverlässigkeit und fehlender Gefahrenlage.
- Sachkunde
- Die Sachkunde des Halters wird im Negativzeugnisverfahren (Gutachten) mitgeprüft. Weitere Regeln: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Für alle Hundehalter
- Das Landesrecht sieht keinen Hundeführerschein für alle Hunde vor. Bei Kampfhunden wird die Sachkunde des Halters im Gutachten zum Wesenstest mitgeprüft.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Zuverlässigkeit ist Erlaubnisvoraussetzung; Gutachten oder Führungszeugnis können verlangt werden. Minderjährige gelten in der Regel als nicht zuverlässig und erhalten keine Erlaubnis.
- Haftpflicht
- Für die Erlaubnis soll regelmäßig eine besondere Haftpflichtversicherung verlangt werden: mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Eine Pflicht für alle Hunde sieht das Landesrecht nicht vor.
- Leine
- Landesweit keine Leinenpflicht im Gesetz; Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden einschränken (Art. 18 LStVG) und Einzelanordnungen treffen.
- Maulkorb
- Art. 18 LStVG nennt keine Maulkorbpflicht; Einzelanordnungen der Gemeinde zur Hundehaltung sind möglich.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Ortsbezogene Verbote, etwa für Spielplätze oder Verkehrsmittel, nennt das Landesrecht nicht. Leine außerhalb des eingefriedeten Besitztums und in der Regel Maulkorb werden als Auflage der Erlaubnis angeordnet; Gemeinden können weitere Regeln erlassen.
- Wer den Hund führen darf
- Die Erlaubnis kann festlegen, dass nur namentlich benannte, geeignete Personen den Hund führen dürfen, und das Mitführen des Bescheids verlangen. Mindestalter oder Alkoholverbot für Führende: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Melden
- Vor Haltungsbeginn ist die Erlaubnis der Gemeinde nötig. Besondere Meldepflichten mit Fristen (Umzug, Abgabe, Tod, Abhandenkommen, Beißvorfall): unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Der Zuzug mit einem anderswo legal gehaltenen Kampfhund begründet grundsätzlich kein berechtigtes Interesse für die Erlaubnis; Ausnahmen etwa bei alten oder kranken Hunden. Vorübergehender Aufenthalt: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Kennzeichnung am Hund
- Eine Plakette oder ein gekennzeichnetes Halsband nennt das Landesrecht nicht; als Auflage der Erlaubnis ist grundsätzlich ein Mikrochip vorgesehen.
- Chip und Register
- Kampfhunde sind laut Vollzugsbekanntmachung grundsätzlich per Mikrochip zu kennzeichnen (Auflage der Erlaubnis). Chippflicht oder Register für alle Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Züchten oder Kreuzen von Kampfhunden ist mit Geldbuße bis 50.000 Euro bedroht. Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität erlaubnispflichtig, für Kampfhunde keine Erlaubnis. Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Hinweise
- Ein Hund kann auch ohne Listenrasse Kampfhund sein, wenn er auf gesteigerte Aggressivität ausgebildet wurde. Halten ohne Erlaubnis ist mit Geldbuße bis 10.000 Euro bedroht.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Bayern
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Bayern als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dog …
Ist ein Listenhund in Bayern automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Kategorie 1: keine Widerlegung. Kategorie 2: Nachweis per Sachverständigengutachten; ohne Beanstandung stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus, dann ist keine Erlaubnis nötig.
Brauche ich in Bayern eine Haftpflichtversicherung?
Für die Erlaubnis soll regelmäßig eine besondere Haftpflichtversicherung verlangt werden: mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Eine Pflicht für alle Hunde sieht das Landesrecht nicht vor.
Quellen und Methodik
- 📚gesetze-bayern.de: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Zur Quelle ↗
- 📚gesetze-bayern.de: Art. 37 LStVG Zur Quelle ↗
- 📚gesetze-bayern.de: Art. 37a LStVG Zur Quelle ↗
- 📚gesetze-bayern.de: Art. 18 LStVG Zur Quelle ↗
- 📚Landratsamt Freising: Merkblatt Kampfhunde (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚gesetze-bayern.de: VollzBekLStVG Nr. 37 Halten gefährlicher Tiere (Stand 01.02.2025) Zur Quelle ↗
- 📚Bayerisches Ministerialblatt 2021 Nr. 456: Änderung der Vollzugsbekanntmachung LStVG (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
