Listenhunde in Berlin
Welche Rassen in Berlin auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Berlin
Für diese Rassen gelten in Berlin besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- Pit-Bull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Das gilt in Berlin
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen der drei Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich. Maßgeblich ist der Phänotyp; auf Antrag kann ein Gutachten feststellen, dass der Hund keiner Listenrasse oder Kreuzung angehört.
- Wesenstest
- Pflicht für alle gefährlichen Hunde (Nachweis binnen acht Wochen, bei jungen Hunden bis vier Wochen nach dem 15. Lebensmonat). Befreit Listenhunde nicht von der Einstufung und nicht von der Maulkorbpflicht.
- Erlaubnis
- Keine Erlaubnis im engeren Sinn: unverzügliche Anzeige beim Ordnungsamt, danach Nachweise und Plakette. Die Behörde kann das Halten untersagen.
- Sachkunde
- Ja, Sachkunde ist innerhalb von acht Wochen nach der Anzeige nachzuweisen; Prüfung bei anerkannten Sachverständigen.
- Für alle Hundehalter
- Kein Pflicht-Hundeführerschein für alle. Die Sachkundebescheinigung ist freiwillig und nur für die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht nötig.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Halten und Führen nur ab 18 Jahren, mit Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde. Führungszeugnis für Behörden ist binnen drei Wochen nach der Anzeige zu beantragen.
- Haftpflicht
- Pflicht für alle Hunde ab Haltungsbeginn, mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro pro Jahr.
- Leine
- Außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks reißfeste Leine von höchstens 2 m; in Hausfluren, Verkehrsmitteln und Fußgängerzonen höchstens 1 m. In Hundeauslaufgebieten unter Bedingungen (u. a. Maulkorb) ohne Leine.
- Maulkorb
- Ab dem siebten Lebensmonat außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks beißsicherer Maulkorb; Ausnahmen nur aus tierärztlichen Gründen und für den Wesenstest.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Maulkorb und reißfeste Leine bis 2 m, in Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Fußgängerzonen und Geschäftshäusern höchstens 1 m. Für alle Hunde verboten: Kinderspielplätze, Badeanstalten, Badestellen, gekennzeichnete Liegewiesen.
- Wer den Hund führen darf
- Nur Personen ab 18 Jahren mit Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde. Laut Gesetzestext höchstens zwei gefährliche Hunde gleichzeitig, in einer Gruppe von höchstens vier Hunden. Bis zur Plakette die Anzeige-Bescheinigung mitführen.
- Melden
- Haltung unverzüglich beim Ordnungsamt anzeigen, Führungszeugnis binnen drei Wochen beantragen, Sachkunde, Haftpflicht und Wesenstest binnen acht Wochen nachweisen. Umzug, Ende der Haltung und Tod unverzüglich melden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Das Gesetz gilt für alle in Berlin gehaltenen oder geführten Hunde, bei Zuzug also Anzeige wie oben. Amtliche Sachkundebescheinigungen anderer Länder werden anerkannt. Besucher brauchen eine Haftpflicht ab 1 Mio. Euro.
- Kennzeichnung am Hund
- Grüne Plakette der Behörde am Halsband oder Brustgeschirr, sobald der Hund außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks (bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung) geführt wird.
- Chip und Register
- Alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat mit Mikrochip; Anmeldung im zentralen Hunderegister Berlin Pflicht (andere Haustierregister ersetzen das nicht).
- Verbote
- Zucht, Vermehrung und Abgabe gefährlicher Hunde verboten (Abgabe an und durch Tierheime ausgenommen). Unfruchtbarmachung kann die Behörde im Einzelfall anordnen.
- Steuer
- Seit 01.01.2024 gilt die An- oder Abmeldung im Hunderegister zugleich als steuerliche An- oder Abmeldung beim Finanzamt.
- Hinweise
- Gefährliche Hunde tragen eine Plakette am Halsband, an jedem Zugang zum Grundstück ist ein Warnschild nötig. Ein gefährlicher Hund kann auch nach Beißvorfall oder Verhalten festgestellt werden.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Berlin
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Berlin als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Berlin automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Pflicht für alle gefährlichen Hunde (Nachweis binnen acht Wochen, bei jungen Hunden bis vier Wochen nach dem 15. Lebensmonat).
Brauche ich in Berlin eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für alle Hunde ab Haltungsbeginn, mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro pro Jahr.
Quellen und Methodik
- 📚Senatsverwaltung: Berliner Hundegesetz Zur Quelle ↗
- 📚Senatsverwaltung: FAQ zum Hundegesetz Zur Quelle ↗
- 📚Bezirksamt Spandau: Hundegesetz Berlin Zur Quelle ↗
- 📚Bezirksamt Reinickendorf: Flyer Hundehaltung in Berlin, Stand Juni 2025 (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚gesetze.berlin.de: Gefährliche-Hunde-Verordnung Zur Quelle ↗
- 📚Gesetzestext HundeG Berlin (PDF, Kopie auf kommunal.de) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
