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Listenhunde in Hamburg

Welche Rassen in Hamburg auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.

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1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Hamburg

Für diese Rassen gelten in Hamburg besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.

Liste 1 · 4 Rassen

Gefährlichkeit wird unwiderlegbar vermutet (§ 2 Abs. 1)

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
Liste 2 · 11 Rassen

Gefährlichkeit wird vermutet, Wesenstest kann freistellen (§ 2 Abs. 3)

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Das gilt in Hamburg

Kreuzungen und Mischlinge
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zählen wie die Rasse (§ 2 Abs. 1 und 3). Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Rasse oder Kreuzung vorliegt (§ 2 Abs. 4).
Wesenstest
Für Rassen nach § 2 Abs. 3: bestandener Wesenstest ermöglicht Freistellung von den §§ 14 bis 17 (§ 18), unter 15 Monaten nur befristet. Für § 2 Abs. 1 Rassen keine Freistellung, Gefährlichkeit wird stets vermutet.
Erlaubnis
Ja. Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten, Erlaubnis vor Haltungsbeginn nötig; besonderes Interesse muss glaubhaft gemacht werden (§§ 14, 15).
Sachkunde
Besuch einer von der Behörde anerkannten Hundeschule ist Voraussetzung der Erlaubnis (§ 15).
Für alle Hundehalter
Keine Pflicht für alle Halter. Freiwillige Gehorsamsprüfung befreit von der allgemeinen Anleinpflicht (§§ 4, 9).
Zuverlässigkeit und Alter
Zuverlässigkeit nötig, Führungszeugnis vorzulegen (§ 16). Minderjährige gelten in der Regel als unzuverlässig (§ 16 Abs. 1 Nr. 5).
Haftpflicht
Pflicht für alle Hunde seit 1. Januar 2007 (§ 12), mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbehalt höchstens 500 Euro.
Leine
Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an reißfester Leine, in den Fällen des § 8 Abs. 2 Nr. 3 und 4 höchstens 2 m (§ 17). Allgemein gilt in Hamburg Anleinpflicht für alle Hunde.
Maulkorb
Ja, außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums ein Maulkorb, der Beißen verhindert (§ 17). Warnschild am Zugang zu Grundstück oder Wohnung.
Unterwegs und verbotene Orte
Gefährliche Hunde überall mit Maulkorb und Leine, auch auf Auslaufflächen. Leine höchstens 2 m in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, bei Menschenansammlungen, nahe Schulen und Spielplätzen. Kein Hund auf Spielplätzen, Wochenmärkten, Volksfesten wie dem DOM.
Wer den Hund führen darf
Nur geeigneten, zuverlässigen Personen überlassen, die den Hund sicher halten können. Eine Person darf nicht mehrere gefährliche Hunde zugleich führen. Erlaubnis oder Antragsbescheinigung bzw. Freistellung im Original mitführen (§§ 14, 17, 18).
Melden
Anmeldung im Hunderegister binnen zwei Wochen nach Haltungsbeginn, Welpen ab drei Monaten. Umzug innerhalb Hamburgs binnen zwei Wochen melden. Tod, Abgabe und Wechsel des Versicherers ebenfalls melden (§ 13).
Zuzug, Urlaub und Besuch
Wer den Hund höchstens zwei Monate in Hamburg hält, ist von Chip, Versicherung, Anmeldung und Erlaubnispflicht befreit (§ 22 Abs. 3); Maulkorb und Leine gelten trotzdem. Bei Zuzug Erlaubnis vor Haltungsbeginn nötig (§ 14).
Kennzeichnung am Hund
Keine Plakette vorgeschrieben, Kennzeichnung per Mikrochip. Gefährliche Hunde tragen außerhalb Halsband oder Brustgeschirr; an jedem Zugang zu Grundstück oder Wohnung ein Warnschild (§ 17).
Chip und Register
Mikrochip und Haftpflicht sind Voraussetzung der Anmeldung im zentralen Hunderegister; anmelden binnen zwei Wochen nach Haltungsbeginn, Welpen ab drei Monaten (§§ 11, 13, 24).
Verbote
Zuchtverbot und Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit gefährlichen Hunden (§ 21). Operative Kastration ist Voraussetzung der Erlaubnis (§ 15).
Steuer
Hundesteuer für gefährliche Hunde 600 Euro statt 90 Euro, ab 1. Januar 2027 900 Euro statt 120 Euro. Ausnahme: § 2 Abs. 1 Hunde aus dem Tierheim, die in Hamburg gefunden oder von der Stadt dort untergebracht wurden, zahlen den Regelsatz.
Hinweise
Zwei Kategorien: vier Rassen gelten stets als gefährlich, elf weitere bis zum bestandenen Wesenstest. Haftpflicht, Chip und Register gelten für jeden Hund.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

Deutsche Bahn

Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Bundesweit: Einfuhr und Verbringen nach Deutschland verboten. Weitere Rassen sind verboten, wenn das Landesrecht am Haltungsort ihre Gefährlichkeit vermutet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar. Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Gesetz ↗

Hundesteuer in Hamburg

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Hamburg als Listenhunde?

Auf der Liste stehen: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu.

Ist ein Listenhund in Hamburg automatisch gefährlich?

Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Für Rassen nach § 2 Abs. 3: bestandener Wesenstest ermöglicht Freistellung von den §§ 14 bis 17 (§ 18), unter 15 Monaten nur befristet. Für § 2 Abs.

Brauche ich in Hamburg eine Haftpflichtversicherung?

Pflicht für alle Hunde seit 1. Januar 2007 (§ 12), mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbehalt höchstens 500 Euro.

Quellen und Methodik

Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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