Listenhunde in Hessen
Welche Rassen in Hessen auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Hessen
Für diese Rassen gelten in Hessen besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
- American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Das gilt in Hessen
- Gesetz
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 ↗
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten ebenfalls als gefährlich vermutet (§ 2 Abs. 1). Ab der zweiten Generation muss laut Verwaltungsvorschrift die Behörde die prägenden Merkmale nachweisen.
- Wesenstest
- Positive Wesensprüfung ist Erlaubnisvoraussetzung, Pflicht erst ab 15 Monaten (§ 4 Abs. 4). Sie befreit von der Leinenpflicht (§ 9). Befreiung von der Erlaubnispflicht nach bestandener Begleithundprüfung möglich (§ 3a Abs. 2).
- Erlaubnis
- Ja, Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde (§ 1), höchstens vier Jahre befristet; bei Listenrassen laut Merkblatt zunächst zwei Jahre.
- Sachkunde
- Ja, Sachkundebescheinigung einer benannten Stelle, gilt nur für den geprüften Hund (§ 6).
- Für alle Hundehalter
- Kein allgemeiner Hundeführerschein in der HundeVO; Sachkunde nur für Halter gefährlicher Hunde.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis (§§ 3, 5).
- Haftpflicht
- Für gefährliche Hunde Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1), laut Gemeinde Merkblatt mindestens 500.000 Euro Deckung. Eine Pflicht für alle Hunde enthält die HundeVO nicht.
- Leine
- Außerhalb des eingefriedeten Besitztums Leine von höchstens 2 m; ausgenommen Hunde mit positiver Wesensprüfung (§ 9). Behörde kann Leine trotzdem anordnen.
- Maulkorb
- Keine generelle Maulkorbpflicht in der HundeVO gefunden; die Behörde kann Beißschutz auch nach positiver Wesensprüfung anordnen (§ 9 Abs. 3).
- Unterwegs und verbotene Orte
- Alle Hunde an die Leine bei öffentlichen Versammlungen, Märkten, Veranstaltungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb von Grundstück oder Wohnung an höchstens 2 m Leine, außer nach positiver Wesensprüfung.
- Wer den Hund führen darf
- Nur Personen ab 18 Jahren mit Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie körperlicher und geistiger Eignung. Gefährliche Hunde nur einzeln führen. Erlaubnis mitführen, wer nicht Halter ist, zusätzlich die Sachkundebescheinigung (§ 8).
- Melden
- Binnen einer Woche anzeigen: Erwerb, Abgabe oder Aufgabe der Haltung mit Namen und Anschriften, Zuzug, Wegzug, Umzug, Abhandenkommen oder Tod (§ 15 Abs. 4). Verdacht auf Gefährlichkeit unverzüglich anzeigen; Erwerber auf Gefährlichkeit hinweisen.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Gilt für Hunde, die in Hessen gehalten werden (§ 17). Sachkunde aus anderen Ländern kann anerkannt werden. Bei bis zu vier Wochen Aufenthalt keine Sachkunde nötig, wenn der Hund einen Beißschutz trägt (§ 4 Abs. 5). Zuzug binnen einer Woche anzeigen.
- Kennzeichnung am Hund
- Alle Hunde tragen außerhalb Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters (§ 1 Abs. 2). Gefährliche Hunde zusätzlich Chip sowie Warnschild „Vorsicht Hund!“ an allen Zugängen, außer nach positiver Wesensprüfung (§§ 10, 12).
- Chip und Register
- Elektronisch lesbarer Chip für gefährliche Hunde, gesetzt durch Tierarzt (§ 12); Chipnummer steht in der Erlaubnis. Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe gefährlicher Hunde ohne positive Wesensprüfung verboten, Tierheime ausgenommen (§ 13). Eine Pflicht zur Kastration enthält die HundeVO nicht.
- Steuer
- Nachweis der bezahlten Hundesteuer ist Voraussetzung der Erlaubnis (§ 3 HundeVO).
- Hinweise
- Hessen kennt nur eine Liste mit neun Rassen ohne Kategorien. Ohne positive Wesensprüfung gibt es keine Erlaubnis.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Hessen
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Hessen als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler.
Ist ein Listenhund in Hessen automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Positive Wesensprüfung ist Erlaubnisvoraussetzung, Pflicht erst ab 15 Monaten (§ 4 Abs. 4). Sie befreit von der Leinenpflicht (§ 9).
Brauche ich in Hessen eine Haftpflichtversicherung?
Für gefährliche Hunde Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1), laut Gemeinde Merkblatt mindestens 500.000 Euro Deckung. Eine Pflicht für alle Hunde enthält die HundeVO nicht.
Quellen und Methodik
- 📚umwelt-online: Hinweise zur Durchführung der HundeVO (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚FIM Portal Hessen: Erlaubnis gefährlicher Hund Zur Quelle ↗
- 📚Gemeinde Schöffengrund: Merkblatt Erlaubnisverfahren Zur Quelle ↗
- 📚RP Darmstadt: Standards Sachkunde und Wesensprüfung Zur Quelle ↗
- 📚Gemeinde Eichenzell: HundeVO Hessen (Gesamtausgabe aus Landesrecht Hessen, Stand 2022) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
