Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern
Hier zählt nur das Verhalten
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern
- Kreuzungen und Mischlinge
- Keine Rasseliste, daher keine Regelung zu Kreuzungen. Übergang: Hunde, deren Gefährlichkeit nach der alten Verordnung von 2000 vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Bescheinigung vorliegt (§ 12).
- Wesenstest
- Ein Wesenstest ist in der HundehVO nicht genannt. Auf Antrag kann die Behörde frühestens zwei Jahre nach der Feststellung aufheben, dass der Hund gefährlich ist (§ 3 Abs. 3).
- Erlaubnis
- Ja, für Halten, Führen und nichtgewerbsmäßige Zucht eines gefährlichen Hundes (§ 5). Gefährlichkeit stellt die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall fest (§ 3).
- Sachkunde
- Ja, Prüfung vor der Kreisordnungsbehörde oder gleichwertige Ausbildung (§ 6).
- Für alle Hundehalter
- Kein allgemeiner Hundeführerschein in der HundehVO M-V.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und körperliche Eignung, Führungszeugnis (§§ 5, 7); Prüfung spätestens nach fünf Jahren erneut.
- Haftpflicht
- In der HundehVO M-V keine Haftpflichtpflicht geregelt.
- Leine
- Außerhalb des befriedeten Besitztums Leine von höchstens 2 m (§ 4 Abs. 3).
- Maulkorb
- Ja, außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ein durchbisssicherer Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
- Unterwegs und verbotene Orte
- Gefährliche Hunde verboten auf Kinderspielplätzen, nicht ausgewiesenen Badestellen und Liegeflächen. Außerhalb des Grundstücks Leine bis 2 m und Maulkorb, auch im Treppenhaus (§ 4). Alle Hunde an die Leine bei Volksfesten und Versammlungen (§ 2).
- Wer den Hund führen darf
- Auch das Führen braucht eine Erlaubnis, Mindestalter 18 Jahre (§ 5). Hund nur geeigneten Personen überlassen, nicht mehrere gefährliche Hunde zugleich führen (§ 4). Erlaubnis außerhalb des Grundstücks mitführen (§ 5).
- Melden
- Unverzüglich mitzuteilen: neuer Halter, dauerhaftes Entweichen, Tod, Nachkommen, Wechsel von Wohnort oder Haltungsort (§ 4). Art und Nummer der Kennzeichnung sind der Behörde mitzuteilen (§ 3 Abs. 5).
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Ein andernorts als gefährlich eingestufter Hund fällt unter die Verordnung und ist unverzüglich anzuzeigen (§ 3). Bei nur vorübergehendem Aufenthalt keine Erlaubnis nötig, ab mehr als einem Monat ist er anzuzeigen (§ 8).
- Kennzeichnung am Hund
- Alle Hunde außerhalb mit Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültiger Steuermarke (§ 1). Gefährliche Hunde: Chip und Warnschild wie „Vorsicht, gefährlicher Hund!“ an den Zugängen (§§ 3, 4).
- Chip und Register
- Dauerhafte Kennzeichnung, etwa Mikrochip nach ISO, auf Kosten des Halters; Registriernummer ist der Behörde mitzuteilen (§ 3 Abs. 5).
- Verbote
- Nichtgewerbsmäßige Zucht nur mit Erlaubnis. Handel und Kastration sind in der HundehVO M-V nicht geregelt.
- Hinweise
- Seit Juli 2022 gibt es keine Rasseliste mehr; gefährlich ist ein Hund nur nach Verhalten im Einzelfall. Altfälle nach der früheren Liste bleiben ohne Bescheinigung gefährlich.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Mecklenburg-Vorpommern als Listenhunde?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Ist ein Listenhund in Mecklenburg-Vorpommern automatisch gefährlich?
Nein. Ohne Rasseliste zählt in Mecklenburg-Vorpommern allein das Verhalten deines Hundes.
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Haftpflichtversicherung?
In der HundehVO M-V keine Haftpflichtpflicht geregelt.
Quellen und Methodik
- 📚Landesrecht MV: HundehVO M-V 2022 Zur Quelle ↗
- 📚FIM Portal MV: Erlaubnis gefährlicher Hund Zur Quelle ↗
- 📚lexaris: HundehVO M-V (Volltext) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚FIM Portal MV: Erlaubnis gefährlicher Hund (Leistungsbeschreibung) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
