Listenhunde in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Niedersachsen
Hier zählt nur das Verhalten
In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Das gilt in Niedersachsen
- Kreuzungen und Mischlinge
- Keine Rasseliste, daher keine Regelung zu Kreuzungen; Gefährlichkeit wird im Einzelfall festgestellt (§ 7).
- Wesenstest
- Ja, Wesenstest ist Voraussetzung der Erlaubnis (§§ 10, 13). Er kann bei der Aufhebung des Leinenzwangs berücksichtigt werden (§ 14 Abs. 3).
- Erlaubnis
- Ja, nach Feststellung der Gefährlichkeit durch die Fachbehörde unverzüglich zu beantragen (§§ 8, 9).
- Sachkunde
- Ja, bestandene praktische Sachkundeprüfung mit dem gefährlichen Hund (§ 10).
- Für alle Hundehalter
- Ja, Sachkundenachweis für alle Hundehalter: Theorie vor Haltungsbeginn, Praxis im ersten Haltungsjahr (§ 3); Ausnahmen u. a. bei zwei Jahren Haltungserfahrung in den letzten zehn Jahren.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Führungszeugnis (§§ 10 bis 12).
- Haftpflicht
- Pflicht für alle Hunde ab sechs Monaten, mindestens 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden (§ 5).
- Leine
- Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leinenpflicht; Aufhebung auf Antrag möglich (§ 14 Abs. 3).
- Maulkorb
- Ab Feststellung der Gefährlichkeit Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9). Regelung nach Erteilung der Erlaubnis: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Ab Feststellung der Gefährlichkeit Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9). Mit Erlaubnis gilt Leinenzwang, Aufhebung auf Antrag möglich (§ 14). Besondere Orte wie Spielplätze oder Verkehrsmittel nennt das NHundG nicht.
- Wer den Hund führen darf
- Nur die Halterin oder der Halter persönlich oder eine Person mit Bescheinigung der Fachbehörde. Erlaubnis bzw. Bescheinigung mitführen und auf Verlangen aushändigen (§ 14). Mindestalter, Hundezahl und Alkohol beim Führen regelt das NHundG nicht.
- Melden
- Register: Anmeldung vor dem siebten Lebensmonat oder binnen eines Monats nach Haltungsbeginn. Abgabe, Abhandenkommen, Tod und Umzug binnen eines Monats (§ 6). Bei Abgabe eines gefährlichen Hundes neuen Halter nennen und ihn informieren (§ 9).
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Gilt bei Hauptwohnung in Niedersachsen oder über zwei Monate Aufenthalt, das Führen von Hunden immer (§ 1 Abs. 2). Ist der Hund anderswo als gefährlich eingestuft, ist das der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen (§ 7 Abs. 2).
- Kennzeichnung am Hund
- Keine äußere Kennzeichnung vorgeschrieben; Pflicht ist ein Mikrochip für alle Hunde ab sechs Monaten (§ 4).
- Chip und Register
- Mikrochip nach ISO 11784/11785 für alle Hunde ab sechs Monaten (§ 4); Anmeldung im zentralen Hunderegister (§§ 6, 16).
- Verbote
- Im NHundG keine Zucht-, Handels- oder Kastrationsregeln für gefährliche Hunde enthalten.
- Hinweise
- Keine Rasseliste. Alle Halter brauchen Sachkunde, Haftpflicht, Chip und Registereintrag.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Niedersachsen
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Niedersachsen als Listenhunde?
In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Ist ein Listenhund in Niedersachsen automatisch gefährlich?
Nein. Ohne Rasseliste zählt in Niedersachsen allein das Verhalten deines Hundes.
Brauche ich in Niedersachsen eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für alle Hunde ab sechs Monaten, mindestens 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden (§ 5).
Quellen und Methodik
- 📚Nds. Landwirtschaftsministerium: NHundG (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚LAVES Niedersachsen: NHundG (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
