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Listenhunde in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.

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1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Niedersachsen

Keine Rasseliste

Hier zählt nur das Verhalten

In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Das gilt in Niedersachsen

Kreuzungen und Mischlinge
Keine Rasseliste, daher keine Regelung zu Kreuzungen; Gefährlichkeit wird im Einzelfall festgestellt (§ 7).
Wesenstest
Ja, Wesenstest ist Voraussetzung der Erlaubnis (§§ 10, 13). Er kann bei der Aufhebung des Leinenzwangs berücksichtigt werden (§ 14 Abs. 3).
Erlaubnis
Ja, nach Feststellung der Gefährlichkeit durch die Fachbehörde unverzüglich zu beantragen (§§ 8, 9).
Sachkunde
Ja, bestandene praktische Sachkundeprüfung mit dem gefährlichen Hund (§ 10).
Für alle Hundehalter
Ja, Sachkundenachweis für alle Hundehalter: Theorie vor Haltungsbeginn, Praxis im ersten Haltungsjahr (§ 3); Ausnahmen u. a. bei zwei Jahren Haltungserfahrung in den letzten zehn Jahren.
Zuverlässigkeit und Alter
Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Führungszeugnis (§§ 10 bis 12).
Haftpflicht
Pflicht für alle Hunde ab sechs Monaten, mindestens 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden (§ 5).
Leine
Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leinenpflicht; Aufhebung auf Antrag möglich (§ 14 Abs. 3).
Maulkorb
Ab Feststellung der Gefährlichkeit Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9). Regelung nach Erteilung der Erlaubnis: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Unterwegs und verbotene Orte
Ab Feststellung der Gefährlichkeit Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9). Mit Erlaubnis gilt Leinenzwang, Aufhebung auf Antrag möglich (§ 14). Besondere Orte wie Spielplätze oder Verkehrsmittel nennt das NHundG nicht.
Wer den Hund führen darf
Nur die Halterin oder der Halter persönlich oder eine Person mit Bescheinigung der Fachbehörde. Erlaubnis bzw. Bescheinigung mitführen und auf Verlangen aushändigen (§ 14). Mindestalter, Hundezahl und Alkohol beim Führen regelt das NHundG nicht.
Melden
Register: Anmeldung vor dem siebten Lebensmonat oder binnen eines Monats nach Haltungsbeginn. Abgabe, Abhandenkommen, Tod und Umzug binnen eines Monats (§ 6). Bei Abgabe eines gefährlichen Hundes neuen Halter nennen und ihn informieren (§ 9).
Zuzug, Urlaub und Besuch
Gilt bei Hauptwohnung in Niedersachsen oder über zwei Monate Aufenthalt, das Führen von Hunden immer (§ 1 Abs. 2). Ist der Hund anderswo als gefährlich eingestuft, ist das der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen (§ 7 Abs. 2).
Kennzeichnung am Hund
Keine äußere Kennzeichnung vorgeschrieben; Pflicht ist ein Mikrochip für alle Hunde ab sechs Monaten (§ 4).
Chip und Register
Mikrochip nach ISO 11784/11785 für alle Hunde ab sechs Monaten (§ 4); Anmeldung im zentralen Hunderegister (§§ 6, 16).
Verbote
Im NHundG keine Zucht-, Handels- oder Kastrationsregeln für gefährliche Hunde enthalten.
Hinweise
Keine Rasseliste. Alle Halter brauchen Sachkunde, Haftpflicht, Chip und Registereintrag.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

Deutsche Bahn

Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Bundesweit: Einfuhr und Verbringen nach Deutschland verboten. Weitere Rassen sind verboten, wenn das Landesrecht am Haltungsort ihre Gefährlichkeit vermutet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar. Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Gesetz ↗

Hundesteuer in Niedersachsen

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Niedersachsen als Listenhunde?

In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Ist ein Listenhund in Niedersachsen automatisch gefährlich?

Nein. Ohne Rasseliste zählt in Niedersachsen allein das Verhalten deines Hundes.

Brauche ich in Niedersachsen eine Haftpflichtversicherung?

Pflicht für alle Hunde ab sechs Monaten, mindestens 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden (§ 5).

Quellen und Methodik

Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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