Listenhunde in Nordrhein-Westfalen
Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Nordrhein-Westfalen
Für diese Rassen gelten in Nordrhein-Westfalen besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2)
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen mit Auflagen (§ 10)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Das gilt in Nordrhein-Westfalen
- Gesetz
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 ↗
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen zählen mit, wenn der Phänotyp einer gelisteten Rasse deutlich hervortritt; im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt (§ 3 Abs. 2, § 10).
- Wesenstest
- Verhaltensprüfung kann von Leinen- und Maulkorbpflicht befreien (§ 5 Abs. 3), auch für § 10 Hunde (§ 10 Abs. 2). Eine Befreiung von der Einstufung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
- Erlaubnis
- Ja, für gefährliche Hunde (§ 4) und § 10 Hunde. Für § 3 Abs. 2 Rassen zusätzlich besonderes privates oder öffentliches Interesse nötig (§ 4 Abs. 2).
- Sachkunde
- Ja, für gefährliche und § 10 Hunde (§ 6), auch für große Hunde (§ 11). Bescheinigung u. a. durch benannte Tierärzte oder anerkannte Sachverständige.
- Für alle Hundehalter
- Kein allgemeiner Hundeführerschein; Sachkunde nur für gefährliche, § 10 und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg).
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit, Führungszeugnis (§§ 4, 7).
- Haftpflicht
- Pflicht für gefährliche, § 10 und große Hunde, mindestens 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 5 Abs. 5, § 11 Abs. 2).
- Leine
- Gefährliche und § 10 Hunde außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Treppenhäusern und Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine (§ 5); große Hunde innerorts angeleint (§ 11 Abs. 6).
- Maulkorb
- Ja, für gefährliche und § 10 Hunde in denselben Bereichen wie die Leinenpflicht, außer bei Hunden bis sechs Monate (§ 5).
- Unterwegs und verbotene Orte
- Gefährliche Hunde mit Leine und Maulkorb außerhalb des Grundstücks, auch in Fluren, Aufzügen und Treppenhäusern (§ 5). Alle Hunde an die Leine in Fußgängerzonen, umfriedeten Grünanlagen samt Spielplätzen, auf Volksfesten, in Schulen und Kitas (§ 2).
- Wer den Hund führen darf
- Begleitpersonen ab 18 Jahren mit Sachkunde und Zuverlässigkeit, die den Hund sicher halten können. Nur ein gefährlicher Hund pro Person (§ 5 Abs. 4). Erlaubnis oder Kopie mitführen (§ 4 Abs. 6). Nicht führen bei erhöhtem Alkoholkonsum (VV Nr. 5.4.1).
- Melden
- Anzuzeigen sind Haltung, Erwerb, Abgabe, Umzug, Wegzug, Abhandenkommen und Tod; bei Halterwechsel Name und Anschrift des neuen Halters (§ 8). Eine Frist nennt das Gesetz nicht. Käufer auf die Gefährlichkeit hinweisen.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Erlaubnisse und Sachkunde anderer Länder sollen anerkannt werden, wenn sie gleichwertig sind (§ 14). Ohne Wohnsitz in NRW und nur vorübergehend dort: keine Erlaubnis nötig, Leine, Maulkorb und Führregeln gelten aber (VV Nr. 4.1.1).
- Kennzeichnung am Hund
- Keine äußere Kennzeichnung vorgeschrieben; Pflicht ist ein Mikrochip, eine Tätowierung ersetzt ihn nicht (§ 4 Abs. 7, VV Nr. 4.6).
- Chip und Register
- Mikrochip Pflicht für gefährliche, § 10 und große Hunde (§ 4, § 11 Abs. 2); Haltung ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen (§§ 8, 11).
- Verbote
- Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 verboten; Verpaarung ist zu verhindern; Behörde kann Unfruchtbarmachung anordnen (§ 9).
- Hinweise
- Neben den Listenhunden gibt es § 10 Rassen mit ähnlichen Auflagen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg, die anzeige-, sachkunde-, chip- und versicherungspflichtig sind.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen
- Kölnnicht erhöht
- Düsseldorf600 € Listenhund
- Dortmund468 € Listenhund
- Essen852 € Listenhund
- Duisburgnicht erhöht
- Wuppertal1.000 € Listenhund
- Bochumnicht erhöht
- Bielefeldnicht erhöht
- Bonn840 € Listenhund
- Münster750 € Listenhund
- Mönchengladbach720 € Listenhund
- Gelsenkirchen627 € Listenhund
- Aachen720 € Listenhund
- Krefeld800 € Listenhund
- Oberhausen850 € Listenhund
- Hagennicht erhöht
- Hamm696 € Listenhund
- Mülheim an der Ruhr850 € Listenhund
- Leverkusen600 € Listenhund
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Nordrhein-Westfalen als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu.
Ist ein Listenhund in Nordrhein-Westfalen automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Verhaltensprüfung kann von Leinen- und Maulkorbpflicht befreien (§ 5 Abs. 3), auch für § 10 Hunde (§ 10 Abs. 2). Eine Befreiung von der Einstufung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für gefährliche, § 10 und große Hunde, mindestens 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 5 Abs. 5, § 11 Abs. 2).
Quellen und Methodik
- 📚recht.nrw.de: LHundG NRW (PDF, Fassung ab 27.09.2016) Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Hagen: Landeshundegesetz NRW (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚recht.nrw.de: VV zum LHundG NRW (Fassung ab 07.10.2026) Zur Quelle ↗
- 📚recht.nrw.de: Änderung der VV zum LHundG, MBl. NRW. 2024 S. 805 Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
