Listenhunde in Saarland
Welche Rassen in Saarland auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Saarland
Für diese Rassen gelten in Saarland besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Pit Bull Terrier
Das gilt in Saarland
- Kreuzungen und Mischlinge
- Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser Hunde und ihrer Kreuzungen ist verboten (§ 6 Abs. 5). Eine Einstufung von Mischlingen als gefährlich: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Wesenstest
- Ja, für die gelisteten Rassen beim bestellten Tierarzt. Bestanden: keine Erlaubnispflicht; Bescheinigung alle 3 Jahre erneuern, erlischt bei Halterwechsel. Nicht bestanden: Hund gilt als gefährlich (§ 6).
- Erlaubnis
- Ja, für gefährliche Hunde (§ 2) und für gelistete Rassen ohne bestandenen Wesenstest (§ 6). Zuständig: Ortspolizeibehörde.
- Sachkunde
- Ja, Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang auf eigene Kosten; Bescheinigung gilt nur für den jeweiligen Hund (§ 4).
- Für alle Hundehalter
- Nein, die HuV SL regelt nur gefährliche Hunde; ein allgemeiner Hundeführerschein ist darin nicht vorgesehen.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre. Zuverlässigkeit nötig, aktuelles Führungszeugnis ist vorzulegen (§§ 2, 3).
- Haftpflicht
- Für gefährliche Hunde: mind. 1 Mio. Euro Personenschäden und 500.000 Euro Sachschäden, Fortbestand jährlich nachweisen. Für alle Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Leine
- Ja, kurze feste Leine außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern; nur ein gefährlicher Hund pro Person (§ 5).
- Maulkorb
- Ja, Maulkorb oder gleichwertige Vorrichtung in denselben Bereichen; Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen zulassen (§ 7 Abs. 2).
- Unterwegs und verbotene Orte
- Für alle Hunde Leinenpflicht bei Versammlungen, Volksfesten, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6). Gefährliche Hunde außerhalb des Grundstücks zusätzlich mit Maulkorb.
- Wer den Hund führen darf
- Mehrere gefährliche Hunde dürfen nicht gleichzeitig geführt werden (§ 5 Abs. 3). Mindestalter der führenden Person und Mitführen von Bescheinigungen: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Melden
- Abgabe an einen neuen Halter (mit dessen Angaben) und Abhandenkommen sind der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Abs. 5). Umzug, Tod, Beißvorfall durch den Halter: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Ein Wesenstest aus einem anderen Bundesland kann anerkannt werden, wenn er mindestens den saarländischen Anforderungen entspricht (§ 6 Abs. 7). Urlaub oder Besuch: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Kennzeichnung am Hund
- Außerhalb des Grundstücks Halsband mit Name, Anschrift und ggf. Telefonnummer des Halters (§ 5 Abs. 4). An jedem Grundstückszugang ein Warnschild (mind. 15 x 21 cm), das auf den gefährlichen Hund hinweist (§ 5 Abs. 2).
- Chip und Register
- Dauerhafte Kennzeichnung mit tierärztlicher Bescheinigung plus Halsband mit Name und Anschrift (§ 5 Abs. 4); Chip nicht ausdrücklich genannt. Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Zucht und Abrichten auf Angriffslust oder Schärfe verboten; nicht gewerbsmäßige Zucht der Listenhunde und Kreuzungen verboten. Behörde kann Unfruchtbarmachung anordnen (§ 6 Abs. 4).
- Hinweise
- Bestandener Wesenstest befreit gelistete Rassen von der Erlaubnispflicht, muss aber alle drei Jahre erneuert werden. Die Verordnung von 2022 löste die HundeVO von 2000 ab.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Saarland
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Saarland als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Saarland automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Ja, für die gelisteten Rassen beim bestellten Tierarzt. Bestanden: keine Erlaubnispflicht; Bescheinigung alle 3 Jahre erneuern, erlischt bei Halterwechsel.
Brauche ich in Saarland eine Haftpflichtversicherung?
Für gefährliche Hunde: mind. 1 Mio. Euro Personenschäden und 500.000 Euro Sachschäden, Fortbestand jährlich nachweisen. Für alle Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Quellen und Methodik
- 📚HuV SL 2022, konsolidierter Text (Lexaris) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚HuV SL 2022, Auszug (umwelt-online) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt: Formular Beißvorfall (Rassen nach § 6) Zur Quelle ↗
- 📚VwV zur HuV SL 2022 (umwelt-online) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
