Listenhunde in Sachsen
Welche Rassen in Sachsen auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Sachsen
Für diese Rassen gelten in Sachsen besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Das gilt in Sachsen
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen dieser Rassen untereinander gelten ebenfalls als gefährlich (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis 6 Monate sind ausgenommen.
- Wesenstest
- Vermutung ist widerlegbar: Antrag bei der Kreispolizeibehörde mit Gutachten (standardisierte Wesensanalyse) eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Gilt nur für den Halter; nach Halterwechsel binnen 1 Jahr neu.
- Erlaubnis
- Ja, Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (§ 5 Abs. 1 GefHundG).
- Sachkunde
- Ja, Prüfung mit theoretischem (mündlich) und praktischem Teil; Nachweis auch über berufliche Tätigkeit im Hundewesen möglich (§ 8 GefHundG, §§ 4, 5 DVO).
- Für alle Hundehalter
- Nein, das GefHundG regelt nur gefährliche Hunde; ein allgemeiner Hundeführerschein ist darin nicht vorgesehen.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre. Unzuverlässig u. a. bei bestimmten Verurteilungen innerhalb von 5 Jahren, Sucht oder Betreuung (§ 9).
- Haftpflicht
- Für gefährliche Hunde ist eine besondere Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Mindestdeckung: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Leine
- Ja, außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern; nie mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig (§ 6).
- Maulkorb
- Ja, in denselben Bereichen (§ 6 Abs. 1). Kein Zutritt zu Spielplätzen, Liegewiesen und Badeanstalten.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten mitgenommen werden (§ 6 Abs. 4). Außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke gelten Leine und Maulkorb (§ 6 Abs. 1).
- Wer den Hund führen darf
- Nur Personen, die nach Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung dazu in der Lage sind; feste Altersgrenze nicht genannt. Nie mehrere gefährliche Hunde zugleich (§ 6 Abs. 2, 3). Mitführpflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Melden
- Aufgabe der Haltung unverzüglich schriftlich bei der Kreispolizeibehörde anzeigen, mit Verbleib des Hundes sowie Name und Anschrift des neuen Halters (§ 7). Umzug, Abhandenkommen, Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Eigene Regeln für Zuzug oder Urlaub nennt das GefHundG nicht. Gleichwertige Sachkundenachweise aus anderen Ländern werden anerkannt (§ 4 Abs. 6 DVO). Nach Halterwechsel ist binnen 1 Jahr ein neues Gutachten nötig.
- Kennzeichnung am Hund
- Keine äußere Kennzeichnung am Hund vorgeschrieben. Pflicht ist ein deutlich lesbares Warnschild an den Zugängen zu Grundstück oder Wohnung (§ 5 Abs. 5).
- Chip und Register
- Im GefHundG keine Chippflicht geregelt; Pflicht zu einem Warnschild an den Zugängen zu Grundstück oder Wohnung (§ 5 Abs. 5). Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Zuchtverbot (§ 2) und Handelsverbot (§ 3) für die gelisteten Hunde; Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität verboten. Unfruchtbarmachung kann bei Einzelfall-Hunden angeordnet werden.
- Hinweise
- Die Gefährlichkeit der drei gelisteten Rassen ist widerlegbar, das Land unterscheidet aber keine Kategorien. Ordnungswidrigkeiten bis 25.000 Euro.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Sachsen
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Sachsen als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Sachsen automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Vermutung ist widerlegbar: Antrag bei der Kreispolizeibehörde mit Gutachten (standardisierte Wesensanalyse) eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Gilt nur für den Halter;
Brauche ich in Sachsen eine Haftpflichtversicherung?
Für gefährliche Hunde ist eine besondere Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Mindestdeckung: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Quellen und Methodik
- 📚GefHundG Sachsen (REVOSax) Zur Quelle ↗
- 📚DVOGefHundG Sachsen (REVOSax) Zur Quelle ↗
- 📚Polizei Sachsen: Infoblatt gefährliche Hunde Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
