Listenhunde in Steiermark
In Steiermark gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Steiermark
Hier zählt nur das Verhalten
In Steiermark gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Das gilt in Steiermark
- Kreuzungen und Mischlinge
- Entfällt, es gibt keine Rassenliste. Laut oesterreich.gv.at keine besonderen Auflagen für bestimmte Rassen.
- Wesenstest
- unbekannt, online keine Informationen gefunden
- Erlaubnis
- Keine rassenbezogene Bewilligung. Bewilligungspflicht der Gemeinde gilt nur für gefährliche Tiere wie Schlangen, Raubkatzen oder Bären (§ 3c StLSG).
- Sachkunde
- Keine rassenspezifische Sachkunde, siehe Hundekundenachweis für alle.
- Für alle Hundehalter
- Hundekundenachweis (vierstündiger Kurs bei Tierärztin oder Tierarzt) binnen eines Jahres ab Anschaffung, wenn in den letzten fünf Jahren keine Hundehaltung nachweisbar ist.
- Zuverlässigkeit und Alter
- unbekannt, online keine Informationen gefunden
- Haftpflicht
- Pflicht für alle Hundehalter: Mindestdeckungssumme 725.000 Euro; Haushalts- oder Jagdhaftpflicht genügt.
- Leine
- Öffentlich zugängliche Orte: Maulkorb oder Leine, sodass der Hund jederzeit beherrschbar ist. In öffentlichen Parks immer Leine, außer auf eingezäunten Hundewiesen.
- Maulkorb
- Alternativ zur Leine an öffentlich zugänglichen Orten; der Maulkorb muss Beißen und Abstreifen verhindern.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Keine Listenhunde, daher keine Sonderregeln. Alle Hunde an öffentlich zugänglichen Orten, auch in Gaststätten und Geschäften: Maulkorb oder Leine. In Parks immer Leine, außer auf eingezäunten Hundewiesen. Regeln speziell für Öffis, Schulen oder Spielplätze: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Wer den Hund führen darf
- Landesrechtlich kein Mindestalter, kein Führschein und keine Alkoholgrenze geregelt. Wer den Hund führt, muss ihn jederzeit beherrschen können. Pflicht zum Mitführen von Dokumenten: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Melden
- Hund ab 3 Monaten binnen vier Wochen bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes melden. Ende der Haltung, Halterwechsel und Umzug in eine andere Gemeinde ebenfalls binnen vier Wochen melden. Meldepflicht nach Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Bei Zuzug Meldung binnen vier Wochen; in einer anderen österreichischen Gemeinde gezahlte Hundeabgabe kann angerechnet werden. Hundekundenachweis binnen eines Jahres, wenn in den letzten 5 Jahren keine Hundehaltung nachweisbar ist. Regeln für Urlaub: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Kennzeichnung am Hund
- Hundemarke ist in den Landesgesetzen nicht geregelt. Kennzeichnung per Mikrochip nach Tierschutzgesetz, Chipnummer wird bei der Gemeinde gemeldet.
- Chip und Register
- Bundesweit nach § 24a Tierschutzgesetz: Welpen bis zur 12. Lebenswoche kennzeichnen, Registrierung binnen eines Monats.
- Verbote
- Schutzhundeausbildung und Ausbildung mit Angriffsverhalten gegen Menschen verboten (außer Diensthunde des Bundes). Alkoholgrenze: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Steuer
- Hundeabgabe nach dem Steiermärkischen Hundeabgabegesetz 2013; Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen.
- Hinweise
- Verstöße: Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, Verfall des Tieres möglich. Regeln zu auffälligen Hunden, Wesenstest oder Hundeführschein: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde müssen im Zug mit Maulkorb und Leine gesichert sein und brauchen ein Ticket (10 Prozent des Vollpreises, mindestens 2 Euro). Assistenzhunde ohne Maulkorb. Sonderregeln für Listenhunde nennen die ÖBB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Steiermark
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Steiermark als Listenhunde?
In Steiermark gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Ist ein Listenhund in Steiermark automatisch gefährlich?
Nein. Ohne Rasseliste zählt in Steiermark allein das Verhalten deines Hundes.
Brauche ich in Steiermark eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für alle Hundehalter: Mindestdeckungssumme 725.000 Euro; Haushalts- oder Jagdhaftpflicht genügt.
Quellen und Methodik
- 📚StLSG, geltende Fassung (RIS) Zur Quelle ↗
- 📚oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in der Steiermark Zur Quelle ↗
- 📚oesterreich.gv.at: Registrierung von Hunden und Chippflicht Zur Quelle ↗
- 📚Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, geltende Fassung (RIS) Zur Quelle ↗
