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Listenhunde in Steiermark

In Steiermark gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.

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1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Steiermark

Keine Rasseliste

Hier zählt nur das Verhalten

In Steiermark gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Das gilt in Steiermark

Kreuzungen und Mischlinge
Entfällt, es gibt keine Rassenliste. Laut oesterreich.gv.at keine besonderen Auflagen für bestimmte Rassen.
Wesenstest
unbekannt, online keine Informationen gefunden
Erlaubnis
Keine rassenbezogene Bewilligung. Bewilligungspflicht der Gemeinde gilt nur für gefährliche Tiere wie Schlangen, Raubkatzen oder Bären (§ 3c StLSG).
Sachkunde
Keine rassenspezifische Sachkunde, siehe Hundekundenachweis für alle.
Für alle Hundehalter
Hundekundenachweis (vierstündiger Kurs bei Tierärztin oder Tierarzt) binnen eines Jahres ab Anschaffung, wenn in den letzten fünf Jahren keine Hundehaltung nachweisbar ist.
Zuverlässigkeit und Alter
unbekannt, online keine Informationen gefunden
Haftpflicht
Pflicht für alle Hundehalter: Mindestdeckungssumme 725.000 Euro; Haushalts- oder Jagdhaftpflicht genügt.
Leine
Öffentlich zugängliche Orte: Maulkorb oder Leine, sodass der Hund jederzeit beherrschbar ist. In öffentlichen Parks immer Leine, außer auf eingezäunten Hundewiesen.
Maulkorb
Alternativ zur Leine an öffentlich zugänglichen Orten; der Maulkorb muss Beißen und Abstreifen verhindern.
Unterwegs und verbotene Orte
Keine Listenhunde, daher keine Sonderregeln. Alle Hunde an öffentlich zugänglichen Orten, auch in Gaststätten und Geschäften: Maulkorb oder Leine. In Parks immer Leine, außer auf eingezäunten Hundewiesen. Regeln speziell für Öffis, Schulen oder Spielplätze: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Wer den Hund führen darf
Landesrechtlich kein Mindestalter, kein Führschein und keine Alkoholgrenze geregelt. Wer den Hund führt, muss ihn jederzeit beherrschen können. Pflicht zum Mitführen von Dokumenten: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Melden
Hund ab 3 Monaten binnen vier Wochen bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes melden. Ende der Haltung, Halterwechsel und Umzug in eine andere Gemeinde ebenfalls binnen vier Wochen melden. Meldepflicht nach Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Zuzug, Urlaub und Besuch
Bei Zuzug Meldung binnen vier Wochen; in einer anderen österreichischen Gemeinde gezahlte Hundeabgabe kann angerechnet werden. Hundekundenachweis binnen eines Jahres, wenn in den letzten 5 Jahren keine Hundehaltung nachweisbar ist. Regeln für Urlaub: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Kennzeichnung am Hund
Hundemarke ist in den Landesgesetzen nicht geregelt. Kennzeichnung per Mikrochip nach Tierschutzgesetz, Chipnummer wird bei der Gemeinde gemeldet.
Chip und Register
Bundesweit nach § 24a Tierschutzgesetz: Welpen bis zur 12. Lebenswoche kennzeichnen, Registrierung binnen eines Monats.
Verbote
Schutzhundeausbildung und Ausbildung mit Angriffsverhalten gegen Menschen verboten (außer Diensthunde des Bundes). Alkoholgrenze: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Steuer
Hundeabgabe nach dem Steiermärkischen Hundeabgabegesetz 2013; Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen.
Hinweise
Verstöße: Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, Verfall des Tieres möglich. Regeln zu auffälligen Hunden, Wesenstest oder Hundeführschein: unbekannt, online keine Informationen gefunden.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

ÖBB

Regel des Unternehmens: Hunde müssen im Zug mit Maulkorb und Leine gesichert sein und brauchen ein Ticket (10 Prozent des Vollpreises, mindestens 2 Euro). Assistenzhunde ohne Maulkorb. Sonderregeln für Listenhunde nennen die ÖBB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Österreich: Die Hundehaltung ist in den Bundesländern per Landesgesetz geregelt, mit zum Teil sehr unterschiedlichen Vorgaben. Schweiz: Es gibt keine einheitlichen Hundevorschriften; es gelten eidgenössische, kantonale und kommunale Regeln.

Hundesteuer in Steiermark

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Steiermark als Listenhunde?

In Steiermark gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Ist ein Listenhund in Steiermark automatisch gefährlich?

Nein. Ohne Rasseliste zählt in Steiermark allein das Verhalten deines Hundes.

Brauche ich in Steiermark eine Haftpflichtversicherung?

Pflicht für alle Hundehalter: Mindestdeckungssumme 725.000 Euro; Haushalts- oder Jagdhaftpflicht genügt.

Quellen und Methodik

  • StLSG, geltende Fassung (RIS) Zur Quelle ↗
  • oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in der Steiermark Zur Quelle ↗
  • oesterreich.gv.at: Registrierung von Hunden und Chippflicht Zur Quelle ↗
  • Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, geltende Fassung (RIS) Zur Quelle ↗
Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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