Listenhunde in Wien
Welche Rassen in Wien auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Wien
Für diese Rassen gelten in Wien besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Hundeführschein-Pflicht
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Español
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pitbullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino
Das gilt in Wien
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als Listenhunde. Nicht FCI-anerkannte Rassen wie American Bully können je nach Abstammung darunter fallen.
- Wesenstest
- Kein Wesenstest genannt. Der Hundeführschein ist eine Prüfung, die nach 21 bis 24 Monaten mit dem Hund zu wiederholen ist.
- Erlaubnis
- Keine Haltebewilligung, aber Hundeführschein-Pflicht für Listenhunde ab 6 Monaten: Prüfung binnen 3 Monaten ab Haltungsbeginn, Verwahrer bereits zu Beginn.
- Sachkunde
- Hundeführschein für Listenhunde, Wiederholung nach 21 bis 24 Monaten. Führschein, Hundekarte und Lichtbildausweis mitführen. Prüfung erst ab 16 Jahren.
- Für alle Hundehalter
- Alle: Sachkundenachweis (Kurs) vor Anschaffung, außer bei Hundehaltung in den letzten 2 Jahren. Hundeführschein Pflicht für Listenhunde; bei anderen Hunden kann die Landespolizeidirektion ihn verlangen.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Verlässlichkeit nötig; fehlt u. a. bei Verurteilung wegen Tierquälerei, Gewalt- oder Suchtmitteldelikten. Strafregisterbescheinigung höchstens 3 Monate alt.
- Haftpflicht
- Pflicht für alle Hunde: Deckungssumme mindestens 725.000 Euro.
- Leine
- Listenhunde: Leine und Maulkorb an öffentlichen Orten, auch in Höfen und Stiegenhäusern von Wohnanlagen; frei nur in umzäunten Hundezonen. Andere Hunde: Maulkorb oder Leine, in Parks Leinenpflicht.
- Maulkorb
- Listenhunde ab 6 Monaten: Maulkorb öffentlich, auch in nicht umzäunten Hundeauslaufzonen. Alle Hunde: Maulkorb in Lokalen, Öffis, Geschäften und bei Menschenansammlungen.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Listenhunde ab 6 Monaten: an öffentlichen Orten immer Maulkorb und Leine, auch in Höfen und Stiegenhäusern von Wohnanlagen; frei nur in allseits umzäunten Hundezonen. Alle Hunde: Maulkorb in Öffis, Lokalen, Geschäften und bei Menschenansammlungen; nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen.
- Wer den Hund führen darf
- Nur mit gültigem Hundeführschein, Prüfung ab 16 Jahren. Verbot ab 0,5 Promille oder unter Suchtgift, Alkoholkontrolle jederzeit möglich. Mitführen: Hundeführschein, Hundekarte und amtlicher Lichtbildausweis. Verwahrer mit Führschein dürfen den noch ungeprüften Hund in den ersten 3 Monaten führen.
- Melden
- Hund ab 3 Monaten binnen 14 Tagen zur Hundeabgabe anmelden, auch nach Übersiedlung. Hundeführschein binnen 3 Monaten ab Haltungsbeginn, auch bei Halterwechsel. Tod schriftlich melden. Meldepflicht der Halter nach Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden; bei bissigen Hunden schreibt die Behörde den Hundeführschein vor.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Maulkorb und Leine gelten auch für Halter und Verwahrer, die nur kurzfristig mit einem Listenhund in Wien sind. Ob Gäste einen Wiener Hundeführschein brauchen: unbekannt, online keine Informationen gefunden. Hundeabgabe erst bei Haltung ab 3 Monaten im Jahr; in anderer Gemeinde gezahlte Abgabe kann angerechnet werden.
- Kennzeichnung am Hund
- Keine Hundemarke: Wien gibt sie seit 2012 nicht mehr aus. Kontrolle über Mikrochip und Heimtierdatenbank; ohne Chip und Registrierung keine Zulassung zur Führscheinprüfung.
- Chip und Register
- Kennzeichnung und Registrierung nach § 24a Tierschutzgesetz; Registrierung in der Heimtierdatenbank binnen eines Monats.
- Verbote
- Zucht von Listenhunden seit 1.1.2020 verboten. Schutzhundeausbildung verboten. Führen eines Listenhundes ab 0,5 Promille Blutalkohol oder unter Suchtgift verboten.
- Steuer
- Hund binnen 14 Tagen anmelden und Hundeabgabe zahlen. Der verpflichtende Hundeführschein befreit nicht von der Hundeabgabe.
- Hinweise
- Strafen laut Stadt Wien: ohne gültigen Führschein mindestens 1.000 Euro, Alkoholverstoß 1.000 Euro, ohne Maulkorb mindestens 100 Euro. Abnahme des Hundes möglich.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde müssen im Zug mit Maulkorb und Leine gesichert sein und brauchen ein Ticket (10 Prozent des Vollpreises, mindestens 2 Euro). Assistenzhunde ohne Maulkorb. Sonderregeln für Listenhunde nennen die ÖBB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Wien
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Wien als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Wien automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Kein Wesenstest genannt. Der Hundeführschein ist eine Prüfung, die nach 21 bis 24 Monaten mit dem Hund zu wiederholen ist.
Brauche ich in Wien eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für alle Hunde: Deckungssumme mindestens 725.000 Euro.
Quellen und Methodik
- 📚Wiener Tierhaltegesetz, geltende Fassung (RIS) Zur Quelle ↗
- 📚§ 5 Wiener Tierhaltegesetz ab 08.02.2024 (RIS) Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Wien: Listenhunde und verpflichtender Hundeführschein Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Wien: Vorgaben für die Hundehaltung Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Wien: Hundeführschein und Hundeabgabe Zur Quelle ↗
- 📚oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in Wien Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Wien: Hundeabgabe Zur Quelle ↗
- 📚oesterreich.gv.at: Hundeabgabe (Hundesteuer) Zur Quelle ↗
