Hundeabgabe Zürich 2026
Was ein Hund in Zürich im Jahr kostet: die aktuellen Sätze, Ermäßigungen und ein Rechner für mehrere Hunde und Listenhunde.
Deine Hundeabgabe
Hundeabgabe in Zürich auf einen Blick
- Erster Hund
- 160 CHF
- Zweiter Hund
- 160 CHF
- Jeder weitere Hund
- 160 CHF
- Listenhunde
- unbekannt, online keine Informationen gefunden
- Berechnung
- Der zweite Hund kostet den zweiten Satz, jeder weitere den dritten.
- Gilt seit
- 01.09.2017
- Ermäßigungen und Befreiungen
- Gemeindeanteil wird einmalig halbiert bei Nachweis eines freiwilligen Kurses bei einer anerkannten Fachperson (Liste Veterinäramt); Erlass auf Antrag bei Bezug von Zusatzleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe (max. 1 Hund pro Haushalt); Erlass in Härtefällen. Gesetzlich befreit u. a. Blinden-, Assistenz-, Rettungs-, Polizei-/Militärhunde (Sekundärquelle).
- Hinweise
- Gesamt 160 CHF je Hund = 130 CHF Gemeindeabgabe + 30 CHF Kantonsbeitrag (§ 20 Hundeverordnung ZH). Jeder Hund gleich teuer (alle drei Werte gleich). Kein erhöhter Satz für gefährliche Hunde belegt. Gemeinderat überwies am 27.11.2024 ein SVP-Postulat zur Senkung auf 140 CHF; Umsetzung online nicht bestätigt. Eine Sekundärquelle (watson 2022) nennt 180 CHF, widerspricht der amtlichen Vorschrift. Städtische Info-Seite nicht abrufbar.
- Quelle
- AS 554.510 Vollzugsvorschriften zum Hundegesetz vom 31. Mai 2017 (Stadtrat Zürich) ↗
Offizielle Quelle, geprüft am 22.10.2026
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundeabgabe in Zürich?
In Zürich kostet der erste Hund 160 CHF im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 160 CHF, für jeden weiteren 160 CHF.
Wie hoch ist die Steuer für Listenhunde in Zürich?
Einen eigenen Satz für Listenhunde haben wir online nicht gefunden. Frag am besten direkt beim Steueramt nach.
Gibt es in Zürich eine Ermäßigung?
Gemeindeanteil wird einmalig halbiert bei Nachweis eines freiwilligen Kurses bei einer anerkannten Fachperson (Liste Veterinäramt); Erlass auf Antrag bei Bezug von Zusatzleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe (max. 1 Hund pro Haushalt); Erlass in Härtefällen. Gesetzlich befreit u. a.
Quellen und Methodik
- 📚AS 554.510 Vollzugsvorschriften zum Hundegesetz vom 31. Mai 2017 (Stadtrat Zürich) Zur Quelle ↗
- 📚Alle Werte am 22.10.2026 geprüft. Wir prüfen die Liste jedes Jahr zum Jahreswechsel. Was nicht belegt ist, steht als unbekannt da.
