Listenhunde in Bremen
Welche Rassen in Bremen auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Bremen
Für diese Rassen gelten in Bremen besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- Pit-Bull-Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Das gilt in Bremen
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen der vier Rassen untereinander oder mit anderen Hunden zählen dazu. Anhaltspunkte für eine Kreuzung sind Erscheinungsbild, Körpergröße, Gewicht und Beißkraft.
- Wesenstest
- Für gefährliche Hunde vorgeschrieben, durchgeführt von zugelassenen Stellen. Für Listenhunde ist ein bestandener Wesenstest Voraussetzung einer Ausnahmeerlaubnis; ob er von der Einstufung befreit: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Erlaubnis
- Halten von Listenhunden grundsätzlich verboten, nur mit Ausnahmeerlaubnis vor Haltungsbeginn. Für nach Verhalten gefährliche Hunde ist eine Erlaubnis nötig.
- Sachkunde
- Ja, bestandene praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ist Erlaubnisvoraussetzung.
- Für alle Hundehalter
- Ja, seit 1. Juli 2026 Sachkundepflicht für alle Halter: Theorie vor Haltungsbeginn, Praxis im ersten Haltungsjahr. Wer vor dem 1. Juli 2026 begonnen hat, muss nur bei gefährlichen oder Listenhunden prüfen (bis 30. Juni 2028).
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Unzuverlässig in der Regel bei vorsätzlicher Straftat mit mehr als 90 Tagessätzen in den letzten fünf Jahren.
- Haftpflicht
- Pflicht für alle Hunde ab Haltungsbeginn: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Leine
- Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint. Für alle Hunde Leinenpflicht an bestimmten Orten (u. a. Fußgängerzonen, Parks, Mehrfamilienhäuser, Verkehrsmittel).
- Maulkorb
- Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke mit beißsicherem, tierschutzkonformem Maulkorb; die Behörde kann die Pflicht auf Antrag ganz oder teilweise aufheben.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Leine und beißsicherer Maulkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke. Alle Hunde: Leine u. a. in Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, auf Märkten, bei Volksfesten und Menschenansammlungen; Kinderspielplätze verboten.
- Wer den Hund führen darf
- Halter persönlich oder eine beauftragte Person mit behördlicher Bescheinigung (ab 18, zuverlässig, geeignet, praktische Sachkundeprüfung). Erlaubnis und ggf. Bescheinigung außerhalb des Grundstücks mitführen.
- Melden
- Registrierung unverzüglich nach Haltungsbeginn, Erlaubnisantrag unverzüglich nach Feststellung der Gefährlichkeit, bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters. Fristen bei Umzug, Tod oder Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Listenhunde nur mit Ausnahmeerlaubnis vor Haltungsbeginn. Anderswo als gefährlich eingestufte Hunde unverzüglich melden. Kurzbesuch bis ein Tag oder Durchreise: vorher bei der Ortspolizeibehörde anzeigen.
- Kennzeichnung am Hund
- Eine Plakette oder ein besonderes Halsband schreibt das Gesetz nicht vor; Pflicht ist ein Mikrochip.
- Chip und Register
- Alle Hunde bis Ende des dritten Lebensmonats, spätestens vor der ersten Weitergabe, mit Mikrochip (ISO 11784/11785); unverzügliche Registrierung in einem anerkannten Haustierregister.
- Verbote
- Für Listenhunde Zucht, Vermehrung und Handel verboten, ebenso unbefugtes Veräußern, Abgeben, Erwerben oder Vermitteln (Tierheime ausgenommen). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Hinweise
- Das neue Gesetz gilt seit 10. Juli 2025 und ersetzt das Hundegesetz von 2001. Kurzaufenthalte mit in einem anderen Land erlaubten Listenhunden (höchstens ein Tag oder Durchreise) sind nach vorheriger Anzeige möglich.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Bremen
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Bremen als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Bremen automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Für gefährliche Hunde vorgeschrieben, durchgeführt von zugelassenen Stellen. Für Listenhunde ist ein bestandener Wesenstest Voraussetzung einer Ausnahmeerlaubnis;
Brauche ich in Bremen eine Haftpflichtversicherung?
Pflicht für alle Hunde ab Haltungsbeginn: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Quellen und Methodik
- 📚Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 80 vom 9. Juli 2025 (PDF) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
