Listenhunde in Rheinland-Pfalz
Welche Rassen in Rheinland-Pfalz auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Rheinland-Pfalz
Für diese Rassen gelten in Rheinland-Pfalz besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pit Bull Terrier (Typ)
Das gilt in Rheinland-Pfalz
- Kreuzungen und Mischlinge
- Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind ebenfalls gefährliche Hunde (§ 1 Abs. 2).
- Wesenstest
- Eine Widerlegung der Rasseeinstufung durch Wesenstest ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Behörde kann im Einzelfall vom Maulkorbzwang befreien, wenn keine Gefahr zu befürchten ist (§ 5 Abs. 5).
- Erlaubnis
- Ja, Erlaubnis der Ordnungsbehörde nötig (§ 3). Voraussetzung u. a. ein berechtigtes Interesse an der Haltung.
- Sachkunde
- Ja, Bescheinigung über bestandene Sachkundeprüfung einer von der Landestierärztekammer benannten Stelle; gilt nur mit dem geprüften Hund (§ 3 Abs. 2).
- Für alle Hundehalter
- Nein, das LHundG regelt nur gefährliche Hunde; ein allgemeiner Hundeführerschein ist darin nicht vorgesehen.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre. Zuverlässigkeit nötig; die Behörde holt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der Polizei ein (§ 3 Abs. 3 und 4).
- Haftpflicht
- Für gefährliche Hunde Pflicht: mind. 500.000 Euro Personenschäden, 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 4 Abs. 2). Für alle Hunde im LHundG nicht geregelt.
- Leine
- Ja, außerhalb des befriedeten Besitztums und in Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern; Führer mind. 18 Jahre, nur ein gefährlicher Hund pro Person (§ 5).
- Maulkorb
- Ja, beißsicherer Maulkorb in denselben Bereichen (§ 5 Abs. 4); Befreiung im Einzelfall durch die Behörde möglich.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Leine und beißsicherer Maulkorb außerhalb des befriedeten Besitztums und in Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern (§ 5). Besondere Verbote für Spielplätze, Bäder oder Verkehrsmittel: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Wer den Hund führen darf
- Führen dürfen nur Personen ab 18 Jahren; zwei gefährliche Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden (§ 5). Pflicht zum Mitführen von Erlaubnis oder Bescheinigung: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Melden
- Wohnortwechsel unverzüglich bei der Behörde des neuen Wohnorts, Halterwechsel und Abhandenkommen unverzüglich anzeigen. Überlassung für mehr als 4 Wochen spätestens 3 Wochen vorher mit Name und Anschrift der Betreuungsperson melden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Wer mit einem rechtmäßig gehaltenen gefährlichen Hund aus einem anderen Bundesland zuzieht, hat in der Regel ein berechtigtes Interesse; die Erlaubnis ist trotzdem nötig. Urlaub oder Besuch: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Kennzeichnung am Hund
- Vorgeschrieben ist der Chip mit tierärztlicher Bescheinigung (§ 4 Abs. 3). Äußere Kennzeichnung am Hund: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Chip und Register
- Gefährliche Hunde: elektronisch lesbarer Chip durch Tierarzt, Nachweis per Bescheinigung (§ 4 Abs. 3). Die ADD führt laut Stadt Worms eine Chipkennzeichnungsdatei.
- Verbote
- Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten. Die Behörde soll die Unfruchtbarmachung anordnen, wenn gefährliche Nachkommen drohen (§ 2); Antragsformulare verlangen einen Kastrationsnachweis.
- Hinweise
- Rasseeinstufung gilt kraft Gesetzes ohne Wesenstest-Ausweg. Zusätzlich muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung dargelegt werden.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Rheinland-Pfalz
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Rheinland-Pfalz automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Eine Widerlegung der Rasseeinstufung durch Wesenstest ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Behörde kann im Einzelfall vom Maulkorbzwang befreien, wenn keine Gefahr zu befürchten ist (§ 5 Abs. 5).
Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Haftpflichtversicherung?
Für gefährliche Hunde Pflicht: mind. 500.000 Euro Personenschäden, 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 4 Abs. 2). Für alle Hunde im LHundG nicht geregelt.
Quellen und Methodik
- 📚Bürgerbeauftragter RLP: Petitionsbescheid zum Landeshundegesetz Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Pirmasens, Ordnungsamt: Infoblatt LHundG Zur Quelle ↗
- 📚VG Rengsdorf-Waldbreitbach: Antrag zum Halten eines gefährlichen Hundes Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Worms, Ordnungsbehörde: Dienstleistung Gefährliche Hunde (LHundG) Zur Quelle ↗
- 📚FIM-Portal, Leistungsbeschreibung RLP (MdI): Erlaubnis gefährlicher Hund Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
