Listenhunde in Sachsen-Anhalt
Welche Rassen in Sachsen-Anhalt auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Sachsen-Anhalt
Für diese Rassen gelten in Sachsen-Anhalt besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.
Rassen auf der Liste
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Das gilt in Sachsen-Anhalt
- Kreuzungen und Mischlinge
- Kreuzungen gelten als gefährlich, wenn sie das äußere Erscheinungsbild (Phänotyp) einer der gelisteten Rassen aufweisen (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA in Verbindung mit dem Bundesrecht).
- Wesenstest
- Ja, Pflicht für gelistete Hunde: Bestandener Wesenstest binnen 6 Monaten ab Haltungsbeginn ist Voraussetzung der Haltung (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel binnen 6 Monaten neu (§ 10).
- Erlaubnis
- Für im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde ist eine Erlaubnis nötig (§ 4 Abs. 2). Gelistete Rassen dürfen nach bestandenem Wesenstest gehalten werden.
- Sachkunde
- Ja, für Halter erlaubnispflichtiger gefährlicher Hunde: Prüfung beim Landesverwaltungsamt mit Theorie und Praxis, je mind. 75 Prozent (§ 9 HundeG, §§ 5 bis 7 HundeVO).
- Für alle Hundehalter
- Nein, keine allgemeine Sachkundepflicht für alle Hundehalter im HundeG LSA.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§§ 6 bis 8). Führen durch Dritte nur mit behördlicher Bescheinigung (§ 11).
- Haftpflicht
- Für alle Hunde Pflicht ab 3 Monaten nach Geburt: mind. 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2).
- Leine
- Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt Leinenpflicht, solange das Erlaubnisverfahren läuft (§ 5 Abs. 2). Für Listenhunde nennt das Gesetz keine Leinenpflicht; die frühere Regel des § 11 Abs. 2 wurde 2015 aufgehoben.
- Maulkorb
- Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt Maulkorbpflicht, solange das Erlaubnisverfahren läuft (§ 5 Abs. 2). Für Listenhunde nennt das Gesetz keine Maulkorbpflicht; die frühere Regel des § 11 Abs. 2 wurde 2015 aufgehoben.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Das HundeG LSA nennt keine besonderen Verbote für Spielplätze, Bäder, Feste oder Verkehrsmittel. Gemeinden und Behörden können eigene Verordnungen und Anordnungen erlassen (§ 14).
- Wer den Hund führen darf
- Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke führt der Halter selbst oder eine Person mit behördlicher Bescheinigung (§ 11). Personaldokument und Erlaubnis bzw. Bescheinigung sind mitzuführen. Im Erlaubnisverfahren führt nur der Halter (§ 5 Abs. 2).
- Melden
- Daten fürs Hunderegister unverzüglich nach Beginn der Haltung (§ 15). Halterwechsel, Verlust, Tod und Umzug unverzüglich schriftlich (§ 12). Wesenstest für Listenhunde binnen 6 Monaten (§ 4). Tierärzte melden Bissvorfälle (§ 13).
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Ohne Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt und bei höchstens 2 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt keine Wesenstest- oder Erlaubnispflicht (§ 4 Abs. 3). Wesenstests anderer Länder gelten, wenn als gleichwertig anerkannt (§ 10).
- Kennzeichnung am Hund
- Keine äußere Kennzeichnung am Hund vorgeschrieben. Alle Hunde brauchen einen Mikrochip, gesetzt vom Tierarzt binnen 6 Monaten nach der Geburt (§ 2).
- Chip und Register
- Alle Hunde: Mikrochip durch Tierarzt binnen 6 Monaten nach Geburt (§ 2). Zentrales Hunderegister beim Landesverwaltungsamt (§ 15).
- Verbote
- Zucht, Vermehrung und Handel mit gelisteten Hunden verboten (§ 3 Abs. 4). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Hinweise
- Chip und Haftpflicht gelten für alle Hunde, dazu ein landesweites zentrales Hunderegister. Ordnungswidrigkeiten bis 10.000 Euro.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Sachsen-Anhalt
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Sachsen-Anhalt als Listenhunde?
Auf der Liste stehen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.
Ist ein Listenhund in Sachsen-Anhalt automatisch gefährlich?
Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Ja, Pflicht für gelistete Hunde: Bestandener Wesenstest binnen 6 Monaten ab Haltungsbeginn ist Voraussetzung der Haltung (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel binnen 6 Monaten neu (§ 10).
Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Haftpflichtversicherung?
Für alle Hunde Pflicht ab 3 Monaten nach Geburt: mind. 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2).
Quellen und Methodik
- 📚Landtag Sachsen-Anhalt: Hundegesetz LSA (Gesetzestext) Zur Quelle ↗
- 📚Landesverwaltungsamt: Pressemitteilung Hunderegister 2025 Zur Quelle ↗
- 📚HundeVO LSA, konsolidierte Fassung (Lexaris) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Blankenburg: Hinweis für Halter sogenannter Vermutungshunde Zur Quelle ↗
- 📚Landtag Sachsen-Anhalt: Hundegesetz neu, aber Rasseliste bleibt (2015) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
