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Listenhunde in Sachsen-Anhalt

Welche Rassen in Sachsen-Anhalt auf der Liste stehen, ob ein Wesenstest hilft und was für Erlaubnis, Leine, Maulkorb und Versicherung gilt.

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1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Sachsen-Anhalt

Für diese Rassen gelten in Sachsen-Anhalt besondere Regeln. Das sagt etwas über die Rasse, nicht über deinen Hund.

Liste 1 · 4 Rassen

Rassen auf der Liste

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Das gilt in Sachsen-Anhalt

Kreuzungen und Mischlinge
Kreuzungen gelten als gefährlich, wenn sie das äußere Erscheinungsbild (Phänotyp) einer der gelisteten Rassen aufweisen (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA in Verbindung mit dem Bundesrecht).
Wesenstest
Ja, Pflicht für gelistete Hunde: Bestandener Wesenstest binnen 6 Monaten ab Haltungsbeginn ist Voraussetzung der Haltung (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel binnen 6 Monaten neu (§ 10).
Erlaubnis
Für im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde ist eine Erlaubnis nötig (§ 4 Abs. 2). Gelistete Rassen dürfen nach bestandenem Wesenstest gehalten werden.
Sachkunde
Ja, für Halter erlaubnispflichtiger gefährlicher Hunde: Prüfung beim Landesverwaltungsamt mit Theorie und Praxis, je mind. 75 Prozent (§ 9 HundeG, §§ 5 bis 7 HundeVO).
Für alle Hundehalter
Nein, keine allgemeine Sachkundepflicht für alle Hundehalter im HundeG LSA.
Zuverlässigkeit und Alter
Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§§ 6 bis 8). Führen durch Dritte nur mit behördlicher Bescheinigung (§ 11).
Haftpflicht
Für alle Hunde Pflicht ab 3 Monaten nach Geburt: mind. 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2).
Leine
Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt Leinenpflicht, solange das Erlaubnisverfahren läuft (§ 5 Abs. 2). Für Listenhunde nennt das Gesetz keine Leinenpflicht; die frühere Regel des § 11 Abs. 2 wurde 2015 aufgehoben.
Maulkorb
Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt Maulkorbpflicht, solange das Erlaubnisverfahren läuft (§ 5 Abs. 2). Für Listenhunde nennt das Gesetz keine Maulkorbpflicht; die frühere Regel des § 11 Abs. 2 wurde 2015 aufgehoben.
Unterwegs und verbotene Orte
Das HundeG LSA nennt keine besonderen Verbote für Spielplätze, Bäder, Feste oder Verkehrsmittel. Gemeinden und Behörden können eigene Verordnungen und Anordnungen erlassen (§ 14).
Wer den Hund führen darf
Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke führt der Halter selbst oder eine Person mit behördlicher Bescheinigung (§ 11). Personaldokument und Erlaubnis bzw. Bescheinigung sind mitzuführen. Im Erlaubnisverfahren führt nur der Halter (§ 5 Abs. 2).
Melden
Daten fürs Hunderegister unverzüglich nach Beginn der Haltung (§ 15). Halterwechsel, Verlust, Tod und Umzug unverzüglich schriftlich (§ 12). Wesenstest für Listenhunde binnen 6 Monaten (§ 4). Tierärzte melden Bissvorfälle (§ 13).
Zuzug, Urlaub und Besuch
Ohne Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt und bei höchstens 2 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt keine Wesenstest- oder Erlaubnispflicht (§ 4 Abs. 3). Wesenstests anderer Länder gelten, wenn als gleichwertig anerkannt (§ 10).
Kennzeichnung am Hund
Keine äußere Kennzeichnung am Hund vorgeschrieben. Alle Hunde brauchen einen Mikrochip, gesetzt vom Tierarzt binnen 6 Monaten nach der Geburt (§ 2).
Chip und Register
Alle Hunde: Mikrochip durch Tierarzt binnen 6 Monaten nach Geburt (§ 2). Zentrales Hunderegister beim Landesverwaltungsamt (§ 15).
Verbote
Zucht, Vermehrung und Handel mit gelisteten Hunden verboten (§ 3 Abs. 4). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Hinweise
Chip und Haftpflicht gelten für alle Hunde, dazu ein landesweites zentrales Hunderegister. Ordnungswidrigkeiten bis 10.000 Euro.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

Deutsche Bahn

Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Bundesweit: Einfuhr und Verbringen nach Deutschland verboten. Weitere Rassen sind verboten, wenn das Landesrecht am Haltungsort ihre Gefährlichkeit vermutet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar. Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Gesetz ↗

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Sachsen-Anhalt als Listenhunde?

Auf der Liste stehen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Details und Kreuzungen siehst du in der Übersicht oben.

Ist ein Listenhund in Sachsen-Anhalt automatisch gefährlich?

Nicht automatisch im Sinne seines Verhaltens: Die Liste knüpft an die Rasse an. Zum Wesenstest gilt: Ja, Pflicht für gelistete Hunde: Bestandener Wesenstest binnen 6 Monaten ab Haltungsbeginn ist Voraussetzung der Haltung (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel binnen 6 Monaten neu (§ 10).

Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Haftpflichtversicherung?

Für alle Hunde Pflicht ab 3 Monaten nach Geburt: mind. 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2).

Quellen und Methodik

  • Landtag Sachsen-Anhalt: Hundegesetz LSA (Gesetzestext) Zur Quelle ↗
  • Landesverwaltungsamt: Pressemitteilung Hunderegister 2025 Zur Quelle ↗
  • HundeVO LSA, konsolidierte Fassung (Lexaris) (Sekundärquelle) Zur Quelle ↗
  • Stadt Blankenburg: Hinweis für Halter sogenannter Vermutungshunde Zur Quelle ↗
  • Landtag Sachsen-Anhalt: Hundegesetz neu, aber Rasseliste bleibt (2015) Zur Quelle ↗
  • HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
  • § 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
  • § 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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