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Listenhunde in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.

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1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Schleswig-Holstein

Keine Rasseliste

Hier zählt nur das Verhalten

In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Das gilt in Schleswig-Holstein

Kreuzungen und Mischlinge
Keine Rasseliste, daher keine Sonderregel für Mischlinge. Einstufung nur nach Verhalten im Einzelfall (§ 7).
Wesenstest
Wesenstest befreit von der Maulkorbpflicht (nicht nach Biss eines Menschen). Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Feststellung mit bestandenem Wesenstest und tierärztlicher Begutachtung.
Erlaubnis
Ja, Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes nur mit Erlaubnis des Ordnungsamts; bis zur Entscheidung gilt sie vorläufig als erlaubt.
Sachkunde
Ja, theoretische und praktische Prüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund.
Für alle Hundehalter
Nein, Sachkundeprüfung für alle anderen Halter freiwillig; kann je nach Gemeinde eine Steuerermäßigung bringen.
Zuverlässigkeit und Alter
Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung erforderlich; erhebliche Vorstrafen, Sucht oder Geschäftsunfähigkeit schließen aus.
Haftpflicht
Alle Halter sollen versichern (mind. 500.000 Euro Personen, 250.000 Euro Sachschäden). Für gefährliche Hunde in jedem Fall Pflicht.
Leine
Ja, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 Meter langer Leine (§ 14 Abs. 3); in eingezäunten Auslaufgebieten entfällt die Leine.
Maulkorb
Ja, außer bis zum 6. Lebensmonat (§ 14 Abs. 4); Befreiung nach bestandenem Wesenstest möglich, nicht nach Biss eines Menschen.
Unterwegs und verbotene Orte
Für alle Hunde Leinenpflicht u. a. in Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Märkten. Mitnahmeverbot u. a. auf Kinderspielplätzen, in Schulen, Kindergärten und Badestellen (§ 3).
Wer den Hund führen darf
Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke führt der Halter selbst oder eine Person mit behördlicher Bescheinigung (§ 14 Abs. 2, 6). Erlaubnis, Bescheinigung und ggf. Maulkorb-Befreiung sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Melden
Bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters unverzüglich angeben (§ 9 Abs. 1). Einstufung als gefährlich in einem anderen Land unverzüglich melden (§ 7 Abs. 2). Umzug, Tod, Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Zuzug, Urlaub und Besuch
Mit Hauptwohnung außerhalb Schleswig-Holsteins und höchstens 2 Monaten Aufenthalt keine Erlaubnis nötig, die Haltungserlaubnis ist mitzuführen (§ 8 Abs. 2). Erlaubnisse anderer Länder sollen anerkannt werden (§ 17).
Kennzeichnung am Hund
Für alle Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband oder vergleichbare Anleinvorrichtung mit Kennzeichnung des Halters (§ 3 Abs. 5). Besondere Plakette für gefährliche Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Chip und Register
Alle Hunde über 3 Monate: Transponder (ISO 11784/11785) mit Kennnummer (§ 5). Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Verbote
Zucht mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität und Aggressionsausbildung verboten (§ 15). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Steuer
Freiwillige Sachkundeprüfung kann je nach Gemeinde zu einer Hundesteuerermäßigung führen.
Hinweise
Seit 2016 keine Rasseliste mehr. Das Bundes-Einfuhrverbot für u. a. Pitbull-Terrier und Staffordshire-Bullterrier gilt weiterhin.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

Deutsche Bahn

Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Bundesweit: Einfuhr und Verbringen nach Deutschland verboten. Weitere Rassen sind verboten, wenn das Landesrecht am Haltungsort ihre Gefährlichkeit vermutet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar. Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Gesetz ↗

Hundesteuer in Schleswig-Holstein

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Schleswig-Holstein als Listenhunde?

In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Ist ein Listenhund in Schleswig-Holstein automatisch gefährlich?

Nein. Ohne Rasseliste zählt in Schleswig-Holstein allein das Verhalten deines Hundes.

Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Haftpflichtversicherung?

Alle Halter sollen versichern (mind. 500.000 Euro Personen, 250.000 Euro Sachschäden). Für gefährliche Hunde in jedem Fall Pflicht.

Quellen und Methodik

  • Land Schleswig-Holstein: Hundehaltung privat Zur Quelle ↗
  • FIM-Portal, Leistungsbeschreibung SH: Erlaubnis gefährlicher Hund Zur Quelle ↗
  • Stadt Bad Bramstedt, Ordnungsamt: Merkblatt Hundehaltung Zur Quelle ↗
  • Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 18/3057: Beschlussempfehlung zum Hundegesetz Zur Quelle ↗
  • HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
  • § 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
  • § 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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