Listenhunde in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Schleswig-Holstein
Hier zählt nur das Verhalten
In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Das gilt in Schleswig-Holstein
- Kreuzungen und Mischlinge
- Keine Rasseliste, daher keine Sonderregel für Mischlinge. Einstufung nur nach Verhalten im Einzelfall (§ 7).
- Wesenstest
- Wesenstest befreit von der Maulkorbpflicht (nicht nach Biss eines Menschen). Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Feststellung mit bestandenem Wesenstest und tierärztlicher Begutachtung.
- Erlaubnis
- Ja, Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes nur mit Erlaubnis des Ordnungsamts; bis zur Entscheidung gilt sie vorläufig als erlaubt.
- Sachkunde
- Ja, theoretische und praktische Prüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund.
- Für alle Hundehalter
- Nein, Sachkundeprüfung für alle anderen Halter freiwillig; kann je nach Gemeinde eine Steuerermäßigung bringen.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung erforderlich; erhebliche Vorstrafen, Sucht oder Geschäftsunfähigkeit schließen aus.
- Haftpflicht
- Alle Halter sollen versichern (mind. 500.000 Euro Personen, 250.000 Euro Sachschäden). Für gefährliche Hunde in jedem Fall Pflicht.
- Leine
- Ja, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 Meter langer Leine (§ 14 Abs. 3); in eingezäunten Auslaufgebieten entfällt die Leine.
- Maulkorb
- Ja, außer bis zum 6. Lebensmonat (§ 14 Abs. 4); Befreiung nach bestandenem Wesenstest möglich, nicht nach Biss eines Menschen.
- Unterwegs und verbotene Orte
- Für alle Hunde Leinenpflicht u. a. in Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Märkten. Mitnahmeverbot u. a. auf Kinderspielplätzen, in Schulen, Kindergärten und Badestellen (§ 3).
- Wer den Hund führen darf
- Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke führt der Halter selbst oder eine Person mit behördlicher Bescheinigung (§ 14 Abs. 2, 6). Erlaubnis, Bescheinigung und ggf. Maulkorb-Befreiung sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Melden
- Bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters unverzüglich angeben (§ 9 Abs. 1). Einstufung als gefährlich in einem anderen Land unverzüglich melden (§ 7 Abs. 2). Umzug, Tod, Beißvorfall: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Mit Hauptwohnung außerhalb Schleswig-Holsteins und höchstens 2 Monaten Aufenthalt keine Erlaubnis nötig, die Haltungserlaubnis ist mitzuführen (§ 8 Abs. 2). Erlaubnisse anderer Länder sollen anerkannt werden (§ 17).
- Kennzeichnung am Hund
- Für alle Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband oder vergleichbare Anleinvorrichtung mit Kennzeichnung des Halters (§ 3 Abs. 5). Besondere Plakette für gefährliche Hunde: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Chip und Register
- Alle Hunde über 3 Monate: Transponder (ISO 11784/11785) mit Kennnummer (§ 5). Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Zucht mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität und Aggressionsausbildung verboten (§ 15). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Steuer
- Freiwillige Sachkundeprüfung kann je nach Gemeinde zu einer Hundesteuerermäßigung führen.
- Hinweise
- Seit 2016 keine Rasseliste mehr. Das Bundes-Einfuhrverbot für u. a. Pitbull-Terrier und Staffordshire-Bullterrier gilt weiterhin.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Schleswig-Holstein
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Schleswig-Holstein als Listenhunde?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Ist ein Listenhund in Schleswig-Holstein automatisch gefährlich?
Nein. Ohne Rasseliste zählt in Schleswig-Holstein allein das Verhalten deines Hundes.
Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Haftpflichtversicherung?
Alle Halter sollen versichern (mind. 500.000 Euro Personen, 250.000 Euro Sachschäden). Für gefährliche Hunde in jedem Fall Pflicht.
Quellen und Methodik
- 📚Land Schleswig-Holstein: Hundehaltung privat Zur Quelle ↗
- 📚FIM-Portal, Leistungsbeschreibung SH: Erlaubnis gefährlicher Hund Zur Quelle ↗
- 📚Stadt Bad Bramstedt, Ordnungsamt: Merkblatt Hundehaltung Zur Quelle ↗
- 📚Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 18/3057: Beschlussempfehlung zum Hundegesetz Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
