Listenhunde in Thüringen
In Thüringen gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.
Was für deinen Hund gilt
Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich
Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.
Rasseliste in Thüringen
Hier zählt nur das Verhalten
In Thüringen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Das gilt in Thüringen
- Kreuzungen und Mischlinge
- Keine Rasseliste, daher keine Sonderregel für Mischlinge. Gefährlich ist nur ein Hund, der nach Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens festgestellt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Wesenstest
- Ja, Grundlage der Einstufung im Einzelfall. Widerlegung auf Antrag durch erneuten Wesenstest frühestens nach 9 Monaten möglich (§ 3 Abs. 4, § 9); Kosten trägt der Halter.
- Erlaubnis
- Ja, Haltung eines gefährlichen Tieres bzw. Hundes nur mit Erlaubnis (§ 4).
- Sachkunde
- Ja, bestandene Sachkundeprüfung; gilt nur für den Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 5).
- Für alle Hundehalter
- Nein, keine Sachkundepflicht für alle Halter. Die Behörde kann eine Prüfung anordnen, wenn die Haltung Gefährlichkeit fördern könnte.
- Zuverlässigkeit und Alter
- Mindestalter 18 Jahre. Zuverlässigkeit (§ 6); Behörde holt unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein.
- Haftpflicht
- Für alle Hunde Pflicht: mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5).
- Leine
- Ja, außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 Meter langer Leine; nicht auf eingezäunten Auslaufflächen (§ 12).
- Maulkorb
- Ja, außerhalb des Besitztums Maulkorb oder gleichwertige Vorrichtung; nicht bis zum vollendeten 6. Lebensmonat (§ 12).
- Unterwegs und verbotene Orte
- Das ThürTierGefG nennt keine besonderen Verbote für Spielplätze, Bäder, Feste oder Verkehrsmittel. Außerhalb des eingefriedeten Besitztums gelten Leine (höchstens 2 Meter) und Maulkorb (§ 12).
- Wer den Hund führen darf
- Führen darf nur, wer körperlich dazu in der Lage und zuverlässig ist; neben einem gefährlichen Hund keine weiteren Hunde. Personaldokument und Erlaubnis (auch als Kopie) sind mitzuführen (§ 12). Obhut nur an Personen ab 18 (§ 10).
- Melden
- Umzug und Halterwechsel binnen 1 Woche, Abhandenkommen unverzüglich anzeigen. Überlassung an andere für mehr als 4 Wochen mit Name und Anschrift melden (§ 10). Beißvorfall durch den Halter: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Zuzug, Urlaub und Besuch
- Bei Zuzug die Erlaubnis innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist beantragen (§ 4 Abs. 2). Ohne Wohnung in Thüringen und bis 2 Monate Aufenthalt gelten u. a. Erlaubnis- und Versicherungspflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
- Kennzeichnung am Hund
- Keine äußere Kennzeichnung am Hund vorgeschrieben. Pflicht ist ein Warnschild an jedem Zugang zu Grundstück oder Wohnung (§ 10); alle Hunde brauchen einen Chip (§ 2 Abs. 4).
- Chip und Register
- Alle Hunde: Transponder durch Tierarzt, Kennzeichnung ist der Behörde anzuzeigen (§ 2 Abs. 4). Eigenes Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Verbote
- Zucht, Vermehrung und Handel mit als gefährlich festgestellten Hunden verboten (§ 11). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
- Steuer
- Bei bestandener Sachkundeprüfung kann eine Ermäßigung der Hundesteuer gewährt werden (§ 5).
- Hinweise
- Seit 2018 keine Rasseliste mehr; Haftpflicht und Chip gelten für alle Hunde. Die Änderung vom 2. Juli 2024 passt nur einen Verweis in § 15 Abs. 3 an und ändert für Halter nichts.
Mit dem Hund in Bahn und Zug
Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗
Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Hundesteuer in Thüringen
⚖️ Keine Rechtsberatung. Wir fassen Gesetze und Behördenseiten zusammen und verlinken sie. Verbindlich ist nur der aktuelle Gesetzestext. Stand der Prüfung: 23.10.2026. Was wir nicht belegen konnten, steht als „unbekannt“ da. Im Zweifel frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Thüringen als Listenhunde?
In Thüringen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.
Ist ein Listenhund in Thüringen automatisch gefährlich?
Nein. Ohne Rasseliste zählt in Thüringen allein das Verhalten deines Hundes.
Brauche ich in Thüringen eine Haftpflichtversicherung?
Für alle Hunde Pflicht: mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5).
Quellen und Methodik
- 📚Thüringer GVBl. Nr. 1/2018: Änderung ThürTierGefG Zur Quelle ↗
- 📚Thüringer GVBl. Nr. 6/2011: ThürTierGefG Zur Quelle ↗
- 📚Thüringer GVBl. Nr. 9/2024, Art. 27: Änderung ThürTierGefG Zur Quelle ↗
- 📚Thüringer Landtag, Drucksache 6/5577: Zweites Änderungsgesetz ThürTierGefG (2018) Zur Quelle ↗
- 📚HundVerbrEinfG (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 2 HundVerbrEinfVO (gesetze-im-internet.de) Zur Quelle ↗
- 📚§ 143 StGB (weggefallen) Zur Quelle ↗
