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Listenhunde in Thüringen

In Thüringen gibt es keine Rasseliste. Hier siehst du, wann ein Hund trotzdem als gefährlich gilt und welche Pflichten dann gelten.

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1Wo lebt dein Hund?

2Welche Rasse?

Bei Mischlingen zählt oft, ob eine gelistete Rasse erkennbar beteiligt ist. Das regelt jedes Land anders.

Was für deinen Hund gilt

Ein Listenhund ist nicht automatisch gefährlich

Die Rasselisten knüpfen an die Rasse an, nicht an das Verhalten deines Hundes. 5 der 16 Bundesländer haben gar keine Rasseliste mehr und bewerten nur das Verhalten des einzelnen Hundes. In mehreren anderen Ländern kann ein Wesenstest zeigen, dass dein Hund unauffällig ist, und Auflagen lockern. Deshalb lohnt es sich, die Regeln deines Bundeslands genau zu kennen.

Rasseliste in Thüringen

Keine Rasseliste

Hier zählt nur das Verhalten

In Thüringen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Das gilt in Thüringen

Kreuzungen und Mischlinge
Keine Rasseliste, daher keine Sonderregel für Mischlinge. Gefährlich ist nur ein Hund, der nach Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens festgestellt wurde (§ 3 Abs. 2).
Wesenstest
Ja, Grundlage der Einstufung im Einzelfall. Widerlegung auf Antrag durch erneuten Wesenstest frühestens nach 9 Monaten möglich (§ 3 Abs. 4, § 9); Kosten trägt der Halter.
Erlaubnis
Ja, Haltung eines gefährlichen Tieres bzw. Hundes nur mit Erlaubnis (§ 4).
Sachkunde
Ja, bestandene Sachkundeprüfung; gilt nur für den Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 5).
Für alle Hundehalter
Nein, keine Sachkundepflicht für alle Halter. Die Behörde kann eine Prüfung anordnen, wenn die Haltung Gefährlichkeit fördern könnte.
Zuverlässigkeit und Alter
Mindestalter 18 Jahre. Zuverlässigkeit (§ 6); Behörde holt unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein.
Haftpflicht
Für alle Hunde Pflicht: mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5).
Leine
Ja, außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 Meter langer Leine; nicht auf eingezäunten Auslaufflächen (§ 12).
Maulkorb
Ja, außerhalb des Besitztums Maulkorb oder gleichwertige Vorrichtung; nicht bis zum vollendeten 6. Lebensmonat (§ 12).
Unterwegs und verbotene Orte
Das ThürTierGefG nennt keine besonderen Verbote für Spielplätze, Bäder, Feste oder Verkehrsmittel. Außerhalb des eingefriedeten Besitztums gelten Leine (höchstens 2 Meter) und Maulkorb (§ 12).
Wer den Hund führen darf
Führen darf nur, wer körperlich dazu in der Lage und zuverlässig ist; neben einem gefährlichen Hund keine weiteren Hunde. Personaldokument und Erlaubnis (auch als Kopie) sind mitzuführen (§ 12). Obhut nur an Personen ab 18 (§ 10).
Melden
Umzug und Halterwechsel binnen 1 Woche, Abhandenkommen unverzüglich anzeigen. Überlassung an andere für mehr als 4 Wochen mit Name und Anschrift melden (§ 10). Beißvorfall durch den Halter: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Zuzug, Urlaub und Besuch
Bei Zuzug die Erlaubnis innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist beantragen (§ 4 Abs. 2). Ohne Wohnung in Thüringen und bis 2 Monate Aufenthalt gelten u. a. Erlaubnis- und Versicherungspflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Kennzeichnung am Hund
Keine äußere Kennzeichnung am Hund vorgeschrieben. Pflicht ist ein Warnschild an jedem Zugang zu Grundstück oder Wohnung (§ 10); alle Hunde brauchen einen Chip (§ 2 Abs. 4).
Chip und Register
Alle Hunde: Transponder durch Tierarzt, Kennzeichnung ist der Behörde anzuzeigen (§ 2 Abs. 4). Eigenes Register: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Verbote
Zucht, Vermehrung und Handel mit als gefährlich festgestellten Hunden verboten (§ 11). Kastrationspflicht: unbekannt, online keine Informationen gefunden.
Steuer
Bei bestandener Sachkundeprüfung kann eine Ermäßigung der Hundesteuer gewährt werden (§ 5).
Hinweise
Seit 2018 keine Rasseliste mehr; Haftpflicht und Chip gelten für alle Hunde. Die Änderung vom 2. Juli 2024 passt nur einen Verweis in § 15 Abs. 3 an und ändert für Halter nichts.

Mit dem Hund in Bahn und Zug

Deutsche Bahn

Regel des Unternehmens: Hunde ohne Transportbox müssen im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde ohne Maulkorb. Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis. Sonderregeln für Listenhunde nennt die DB nicht. Quelle ↗

Das sind Regeln der Bahnunternehmen, keine Gesetze. Regionale Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.

Bundesweit: Einfuhr und Verbringen nach Deutschland verboten. Weitere Rassen sind verboten, wenn das Landesrecht am Haltungsort ihre Gefährlichkeit vermutet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar. Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Gesetz ↗

Hundesteuer in Thüringen

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Thüringen als Listenhunde?

In Thüringen gibt es keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden ist.

Ist ein Listenhund in Thüringen automatisch gefährlich?

Nein. Ohne Rasseliste zählt in Thüringen allein das Verhalten deines Hundes.

Brauche ich in Thüringen eine Haftpflichtversicherung?

Für alle Hunde Pflicht: mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5).

Quellen und Methodik

Recherchiert von Vanessa, Gründerin von Promo Codes for Pets, zusammen mit Flicky. Zuletzt geprüft: 23.10.2026.
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